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Bildung & Uni, Recht

Kommentar zur ÖNORM B 2110 bei Manz aktualisiert

Pichler, Karasek, Kletečka ©Roman Zach-Kiesling / KWR
Pichler, Karasek, Kletečka ©Roman Zach-Kiesling / KWR

Wien. Im Verlag Manz ist der Kommentar zur ÖNORM B 2110 von Georg Karasek in der 3. Auflage erschienen. Neben der Kommentierung der Norm integriert er auch das Bauwerksvertragsrecht nach UGB und ABGB sowie die aktuelle Rechtsprechung.

Sieben Jahre nach der zweiten Auflage wurde der Kommentar nun inhaltlich komplett überarbeitet und neu strukturiert, heißt es weiter. Komplexe Fragestellungen erkläre KWR-Baurechtsexperte Georg Karasek anhand über 100 Beispielen aus der Praxis, um Lösungen sowohl für Techniker als auch für Juristen möglichst klar darzustellen.

Von Bauherr bis Gericht

„Die große Herausforderung an diesem Kommentar besteht darin, den Spagat zwischen rein juristischen Lösungsansätzen und der Praxis zu schaffen. Auftraggeber und Auftragnehmer verlangen Lösungen praktischer Probleme, während Rechtsanwälte, Baujuristen, Gerichte und Behörden eine Auseinandersetzung mit einzelnen Rechtsproblemen erwarten“, schildert Karasek.

Die Buchpräsentation des Kommentars fand am 16. 6. 2016 im Dachgeschoss des Justizpalastes mit rund 100 Gästen aus der Baubranche statt. Nach einleitenden Worten durch Wolfgang Pichler (Leitung Manz-Verlag) und Univ.-Prof. Andreas Kletečka (Universität Salzburg) stellte Georg Karasek das Werk vor.

Sein Dank gelte auch allen Mitarbeitern des Werkes, insbesondere seinen Kanzleikollegen Thomas Frad, Paul Schmidinger und Clemens M. Berlakovits, die Teile des Kommentars mitverfassten.

Link: KWR

Link: Manz

 

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