London. Jetzt werden wohl britische Partner-Kanzleien für kontinentaleuropäische Anwälte wieder spannend werden: So versichern die deutsche Energierechts-Großkanzlei BBH und ihr britischer Partner Shakespeare Martineau nun ihren Mandanten öffentlich „rechtlichen Beistand nach dem Brexit“. Man erwarte Auswirkungen auf den Finanz- und Energiesektor.
Die politische Mehrheitsentscheidung der britischen Bevölkerung, aus der Europäischen Union auszutreten, zieht auch schwerwiegende wirtschaftliche Folgen nach sich. Die beiden Kanzleien Becker Büttner Held (BBH) aus Deutschland und Shakespeare Martineau (SHMA) aus Großbritannien betonen nun, ihre langjährige Zusammenarbeit kontinuierlich fortzuführen und für alle aufkommenden rechtlichen Fragestellungen zur Verfügung zu stehen, wie es heißt.
Eine einmalige Entscheidung
Mit der „Brexit“-Entscheidung am 23. Juni ist der historisch bisher einmalige Fall eingetreten, dass ein EU-Staat seine Mitgliedschaft in der Europäischen aufkündigt. Für die zahlreichen britischen und europäischen Unternehmen mit Handelsbeziehungen in der EU und Großbritannien bedeute das nicht nur Änderungen in ihren Geschäftsbeziehungen, etwa hinsichtlich Zollbestimmungen, sondern auch eine enorme rechtliche Unsicherheit. Für die europäische Regulierung wiederum werde es vor allem Änderungen im Energie- und Finanzsektor geben.
Die Wirtschaftskanzleien BBH und Shakespeare Martineau arbeiten seit über 15 Jahren mit Kanzleien aus 26 EU-Ländern im Verband der AEEC (Associated European Energy Consultants) zusammen, um bei internationalen Projekten zu kooperieren und ihren Mandanten ein vielschichtiges Beratungsnetzwerk zu bieten, heißt es weiter. „Die AEEC wird auch in Zukunft eine wichtige Plattform bleiben, durch die wir unsere Expertise auf den Gebieten nationaler und regionaler Märkte bündeln“, so BBH-Partner und AEEC-Vorstandsvorsitzender Christian Held. Die europarechtliche Beratung biete BBH außerdem durch ein Büro in Brüssel an.
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