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Business, Recht

Brexit wird ernst: Jetzt brauchen Verträge die Brexit-Klausel

David Christian Bauer ©DLA Piper
David Christian Bauer ©DLA Piper

London/Wien. Die Abstimmung in Großbritannien hat den politischen Willen zum EU-Austritt dokumentiert. Doch damit ist noch nicht der Austritt selbst vollzogen – mindestens zwei Jahre der Verhandlungen werden dem vorausgehen. Unternehmen müssen sich durch eine Brexit-Klausel auf das Wann und Wie vorbereiten, heißt es bei Anwaltssozietät White & Case. Bei DLA Piper Österreich wies man schon vor der Abstimmung auf das eigene internationale Betreuungsnetz hin – auf das nun entsprechende Arbeit zukommt.

Die politische Gemengelage ist derzeit nicht einfach in Europa – und die Komplexität verspricht nun kaum abzunehmen, meinte David Christian Bauer, Country Managing Partner von DLA Piper in Österreich, erst kürzlich bei einer Veranstaltung zum Thema.

Der Brexit – er wird von Experten als negativ für das Wirtschaftswachstum der EU und den Finanzplatz London betrachtet – wird eines sicher tun: Anpassungsbedarf im Vertrasgwerk der EU-Staaten und auch ihrer Unternehmen bringen. Denn er betrifft bestehende Verträge, Geschäftsbeziehungen, Unternehmenstransaktionen und Mitarbeiterverhältnisse, so White & Case.

Die Kanzlei veranstaltet am 28. Juni 2016 übrigens ein Webinar dazu, an dem u.a. Anthony Hilton (Financial Editor, Evening Standard und The Independent) und Martin Lück, Chief Investment Strategist für Deutschland, Österreich und Osteuropa bei BlackRock, teilnehmen werden.

Jetzt gibt es viel Arbeit

Schon vor einigen Wochen befragte White & Case im Rahmen einer Fachkonferenz in Frankfurt Unternehmensentscheider und Inhouse Juristen zu ihrer Meinung zu einem möglichen Brexit und dem Stand der internen Vorbereitungen.

Aus juristischer Sicht sei das Referendum am 23. Juni zwar nicht bindend für die britische Regierung, doch könne der EU-Austritt letztlich nur durch den Premierminister und seine Administration umgesetzt werden. Sir Nicholas Forwood, vormals Richter am Europäischen Gerichtshof und jetzt Counsel bei White & Case, gab auf der Konferenz zu bedenken, dass im Falle eines Brexit das Verhältnis zu allen europäischen Staaten neu verhandelt werden müsse. Das aber läge in der Hoheit des britischen Parlaments.

Das Votum hat trotzdem unmittelbare rechtliche Auswirkungen. Schon am Tag nach der Abstimmung müssen alle in Verhandlung befindlichen Verträge angepasst werden, warnte Henning Berger, Partner bei White & Case. Beispielsweise müssten spezielle Brexit-Klauseln eingezogen werden.

Die Auswirkungen sehen konkret so aus:

  • Es müsse im Detail geregelt werden, wie sich die Vertragsinhalte ändern, falls Großbritannien die EU verlässt oder doch bleibt.
  • Zusätzlich müsse bedacht werden, Klauseln bei Kredit- oder Transaktionsverträgen anzupassen.
  • Auch könnten sich ab dem 24. Juni Prüfungsprozesse der nationalen Behörden wie der Finanzaufsicht deutlich verzögern und dadurch der Geschäftsbetrieb der Firmen beeinträchtigt werden.
  • Letztendlich müssen die Unternehmen klar trennen, was sofort nach der Abstimmung umgesetzt werden muss und was sich an dem Tag ändert, an dem Großbritannien dann tatsächlich die EU verlässt.
  • Mit dem Wirksamwerden des Brexit werde der europäische Pass für Finanzdienstleistungen voraussichtlich seine Gültigkeit verlieren. Britische Banken und andere Finanzdienstleister müssten dann Tochterunternehmen in der EU gründen und ihre EU-Branchenkollegen solche in Großbritannien.

Link: DLA Piper

Link: White & Case

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