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Jobs, Recht

Leichterer Wiedereinstieg in den Job für Richter, Beamte

Wien. Schwer erkrankte Richter haben künftig die Möglichkeit, ihre Arbeitsauslastung nach einem längeren Krankenstand auf bis zur Hälfte herabsetzen zu lassen.

Voraussetzung dafür ist, dass sie eine ärztliche Bestätigung für eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit vorlegen und der Arbeitsreduktion keine dienstlichen Interessen entgegenstehen. Das ist eine von dutzenden Detailänderungen im öffentlichen Dienst, für die  Verfassungsausschuss des Nationalrats jetzt mit breiter Mehrheit grünes Licht gegeben hat.

Mit diesem Schritt will man RichterInnen den Wiedereinstieg ins Berufsleben, etwa nach der Diagnose Krebs, erleichtern. Ausverhandelt wurde das Paket zwischen Regierung und Beamtengewerkschaft, einzig die Neos äußerten laut Parlamentskorrespondenz gegen einzelne Punkte Vorbehalte.

Die neuen Regelungen

  • Zu den neuen Bestimmungen gehört unter anderem auch, dass BeamtInnen, die in Folge eines außergewöhnlichen dienstlichen Ereignisses eine „akute psychische Belastungsreaktion“ zeigen und deshalb längere Zeit ihre Arbeit nicht verrichten können, in Bezug auf die Gehaltsfortzahlung gleich behandelt werden wie KollegInnen, die einen Dienstunfall erlitten haben.
  • Außerdem ist – analog zu den neuen Bestimmungen für die Privatwirtschaft – eine Einschränkung von Konkurrenzklauseln vorgesehen.
  • Bei der Bemessung einer Urlaubsersatzleistung werden, in Umsetzung höchstgerichtlicher Urteile, ab sofort auch Sonderzahlungen sowie pauschalierte Nebengebühren berücksichtigt.
  • Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit sind künftig nicht mehr automatisch von jeglicher Verwendung im Bundesdienst ausgeschlossen.

Zur Vermeidung von Rechtslücken werden die Bestimmungen über die „Ruhestandversetzung durch Erklärung“ adaptiert, wovon insbesondere die Korridorpension und die Schwerarbeitspension betroffen sind. Im Militärbereich ist eine Aufwertung von Unteroffizieren in Aussicht genommen.

Außerdem werde gemäß einem von den Koalitionsparteien vorgelegten und bei der Abstimmung mitberücksichtigten Abänderungsantrag die Gehaltsansätze für Soldatinnen und Soldaten in Chargenverwendungen (M ZCh) angehoben, um die Gehaltsrelation zu wahren. Die Bundesministerien erhalten die Möglichkeit, sämtliche Dienstrechtsangelegenheiten in einer Dienstbehörde bzw. Personalstelle zu konzentrieren. Im Sinne der Harmonisierung der Rechte von Vertragsbediensteten und BeamtInnen können Vertragsbedienstete künftig sämtliche für BeamtInnen vorgesehenen Amtstitel als Verwendungsbezeichnung führen.

Diverse Änderungen kommen auch auf LehrerInnen zu, etwa was die Anerkennung von in anderen EU-Ländern erworbenen Ausbildungsnachweisen sowie Freistellungen für das Nachholen der Lehramtsausbildung für QuereinsteigerInnen in berufsbildenden Schulen und Berufsschulen betrifft. Ebenso sind in Bezug auf die 2015 beschlossene Besoldungsreform für den Bundesdienst noch einzelne Nachbesserungen erforderlich.

Insgesamt werden mit dem Paket 15 Gesetze geändert, ein neues Bundesgesetz erlassen und eine nicht mehr notwendige Verordnung aufgehoben.

Das Gesetzespaket wurde grundsätzlich von allen Fraktion begrüßt. Leidiglich aus Sicht der Neos fehlen finanzielle Rückstellungen für die Neuregelung der Urlaubsersatzleistung; außerdem sei die Anrechnung von Vordienstzeiten immer noch nicht EU-konform geregelt.

Link: Parlament

 

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