Wien. Trotz Freude über die geplanten Erleichterungen bei Registrierkasse & Co gilt es die tatsächliche Umsetzung genau zu beobachten: Weder liegt die Verordnung selbst vor, noch wurden die für den Praxisgebrauch wichtigen FAQs des Finanzministeriums bereits überarbeitet, so Beratungsmulti KPMG.
Die Regierung hat am 21. 6. 2016 das „Maßnahmenpaket zur Stärkung gemeinnütziger Vereine und kleiner Betriebe“ beschlossen, das Erleichterungen bei der Registrierkassenpflicht für Vereine, Körperschaften öffentlichen Rechts und kleine Unternehmen bringt. Zudem sind einige Begünstigungen für die allgemeine gemeinnützige Vereinstätigkeit und die Gastronomie vorgesehen.
Auf der Homepage des Finanzministeriums sind die Eckpunkte des Maßnahmenpakets näher beschrieben. Bei den allgemeinen FAQs des BMF zu Vereinen und Registrierkassenpflicht rechnen die KPMG-Experten in absehbarer Zeit mit einer Überarbeitung.
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