Zug. Neu entstehende Kundenbedürfnisse im globalen Wettbewerb und neue gesetzliche Regelungen in Deutschland waren einige der Themen bei einem Treffen der Interim Manager-Verbände aus der DACH-Region auf Einladung des AIMP (Arbeitskreis Interim Management Provider).
Getrieben durch einen wachsenden Veränderungsdruck mit immer kürzeren Zeitintervallen, seien Unternehmen dazu gezwungen, ihren Erfolg mittels neuer adaptiver Geschäftsmodelle zu sichern. Mittelständische Firmen, meist wesentlich beweglicher als große Konzerne, können oftmals keine personellen Kapazitäten vorhalten, die sowohl über das jeweils gefragte projektspezifische Know-How verfügen als auch zeitnah befristet für solche Sonderaufgaben eingesetzt werden könnten. Klassische Berater-Einsätze seien hierzu auch wenig zielführend. Unternehmensberater verfügen in der Regel zwar über hohe analytische Kompetenzen, aber mangels operativer Management-Erfahrung kaum über ausreichendes Umsetzungsvermögen.
Als Ausweg zu effektiven Lösungen werden im Mittelstand zunehmend flexible und schnell einsetzbare Manager auf Zeit nachgefragt, heißt es: „Unsere aktuelle AIMP-Providerumfrage weist ein starkes Wachstum bei Projekten zur Gestaltung des Wandels im Mittelstand aus, erläutert Andreas Suter, Vorsitzender des AIMP.
Neue gesetzliche Regelungen
Zur Frage, wie sich solche Flexibilisierungen mit den in der DACH-Region geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere in Deutschland nach Verabschiedung der Gesetzes-Novelle zur „Leiharbeit und zu Werkverträgen“ vereinbaren lassen, empfiehlt Rechtsanwalt Bodo Blanke, Vorstand des Ressorts Recht des AIMP, klare und eindeutige Vertragskonstruktionen: Aus rechtlicher Sicht seien „Projekte, beispielsweise zur Gestaltung eines Wandels und die klassische Vakanz-Überbrückung, ganz scharf auseinanderzuhalten“.
Selbst Interim Management-Mandate für Projektaufgaben ohne disziplinarische Einbindung in die Unternehmens-Hierarchie oder das Tagesgeschäft erfordern bestimmte Formen in der Vertragsgestaltung, der Ausgestaltung vor Ort und in Dokumentationen, heißt es weiter.
Der AIMP stehe für Qualität und vergibt ein Qualitätslabel an seine Mitglieder. Um Interessenskonflikte zu vermeiden, vermittle man jedoch keine Interim- Mandate. „Alle Kunden, die Interesse am Einsatz eines Interim Managers in ihrem Unternehmen haben oder Interim Manager, die mit uns arbeiten möchten, können die Mitgliedsunternehmen des AIMP deshalb direkt kontaktieren“, so Verbandschef Suter.
Link: AIMP