Wien. Wenn sozial Schwächere durch Gerichtsgebühren belastet werden, sei dies besonders ärgerlich, so Justizminister Wolfgang Brandstetter in einer Sitzung des parlamenarischen Justizausschusses. Doch bei den Gebühren sieht er Sonderfaktoren.
Das Justizressort habe daher im Rahmen des Möglichen, konkret im Familienrecht, Gebührensenkungen vorgenommen; weitergehende Erleichterungen würden vom Finanzministerium (BMF) abhängen.
Allerdings sehe sich die Justiz vom Strafvollzug bis zum Opferschutz mit stetig wachsenden Aufwendungen konfrontiert. Der Ressortchef reagierte damit auf eine Reihe von Entschließungsanträgen, in denen die Neos ihre Kritik an der Höhe der Gerichtsgebühren zum Ausdruck brachten, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet.
Viele weitere Anliegen
Ein breit gefächertes Themenspektrum sprach die Opposition in weiteren Initiativen an, die dem Ausschuss zur Beratung vorlagen, bei der Abstimmung aber durchwegs vertagt bzw. abgelehnt wurden:
- So forderten die Freiheitlichen einen besseren Schutz der Kinder vor sexuellem Missbrauch und erneuerten ihren Ruf nach einem Tätigkeitsverbot in Schule, Ausbildung und Betreuung für einschlägig vorbestrafte Sexualtäter.
- Detailliertere Informationen über Hassdelikte wollen die Grünen, die zudem in einem weiteren Antrag auf stringentere Regelungen für Gerichtssachverständige drängten.
- Das Team Stronach wiederum trat für eine obligatorische praktische Ausbildung von RichterInnen und StaatsanwältInnen bei der Exekutive ein.
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