Wien. Der 2. Wahlgang der Bundespräsidentenwahl muss wiederholt werden: Daher springen die drei Präsidenten des Nationalrats gemeinsam ein.
Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Stichwahl der Bundespräsidentenwahl aufgehoben hat, kann die Angelobung des neuen Bundespräsidenten nicht wie geplant am 8. Juli stattfinden. Stattdessen wird das Nationalratspräsidium ab diesem Tag die Funktionen des Staatsoberhaupts interimistisch als Kollegium ausüben.
Bis zur Angelobung
Das Präsidium besteht aus Doris Bures, Karlheinz Kopf und Norbert Hofer. Bures: „Das Parlament hatte alle Vorbereitungen getroffen, um die Angelobung des neuen Bundespräsidenten am 8. Juli vorzunehmen. Durch die Entscheidung des VfGH ist nun eine außergewöhnliche Situation eingetreten, für die in der Verfassung aber klar Vorsorge getroffen ist.“ Das Interregnum des Nationalratspräsidiums als Kollegium gilt so lange, bis ein neuer Bundespräsident angelobt wird.
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