Wien. Die Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG), mit der das Verkehrsministerium den rechtlichen Rahmen für automatisiertes Fahren in Österreich schafft, wurde im Verkehrsausschuss des Nationalrats beschlossen.
Damit werden Tests von automatisierten Fahrzeugen im öffentlichen Straßennetz – unter bestimmten Voraussetzungen – noch 2016 möglich. „Von neuen Entwicklungen im Bereich des automatisierten Fahrens profitiert nicht nur unsere Autoindustrie und damit unser Wirtschaftsstandort“, so Verkehrsminister Jörg Leichtfried. Die Neufassung des KFG soll bereits Ende Juli in Kraft treten.
Was geregelt wird
Mit der Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) werden die Lenkerpflichten für das automatisierte Fahren adaptiert. Bislang dürfen bestimmte Assistenzsysteme bzw. automatisierte Fahrsysteme nicht genutzt werden, da das Lenkrad während des Fahrens mit mindestens einer Hand festgehalten werden muss.
Mit der vorgelegten Gesetzesnovelle hat das Verkehrsministerium eine Regelung erarbeitet, um das automatisierte Fahren unter bestimmten Voraussetzungen zu ermöglichen. Welche Fahraufgaben unter welchen Bedingungen an automatisierte Fahrsysteme übertragen werden dürfen, werde in Folge durch entsprechende Verordnungen genau geregelt.
Fahrerlose Autos dürfen aber auch dann nicht auf öffentlichen Straßen zum Einsatz kommen. „Die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer darf nicht gefährdet werden. Bei Testfahrten muss immer jemand im Auto sein, der im Notfall eingreifen kann“, so Leichtfried.
Die KFG-Novelle sei der erste Meilenstein des „Aktionsplans Automatisiertes Fahren“, der neben den Änderungen im Kraftfahrgesetz auch Förderungen für die Errichtung und den Betrieb von Testumgebungen vorsieht. Das Verkehrsministerium stellt in den kommenden Jahren ein Förderpaket in Höhe von 20 Millionen Euro für automatisiertes Fahren zur Verfügung.
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