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Business

Unternehmenspleiten nehmen um fast 5% zu

Hans-Georg Kantner ©Petra Spiola
Hans-Georg Kantner ©Petra Spiola

Wien. In den ersten sechs Monaten 2016 wurden insgesamt 2.652 Unternehmen insolvent. Gegenüber dem Vergleichszeitraum 2015 ist das ein Zuwachs von 4,7%, so der KSV1870. Die Einschätzung, dass die Talsohle bei den Unternehmenspleiten durchschritten ist, wird damit bestätigt, so KSV-Experte Hans-Georg Kantner.

Auffällig: Mit 1.625 Fällen (+ 6,9%) seien deutlich mehr Verfahren eröffnet als mangels Vermögens abgewiesen worden. Die Zahl der Nicht-Eröffnungen beläuft sich auf 1.027 Fälle (+ 1,3%). Die zu regulierenden Schulden sind insgesamt auf 1,785 Milliarden Euro hochgeschnellt – ein Plus von 115%. Die Zahl der von eröffneten Insolvenzverfahren betroffenen Dienstnehmern stagniert bei 9.500.

„Die Verdopplung der Insolvenzverbindlichkeiten lässt sich im Wesentlichen auf drei Fälle zurückführen und ist somit kein Massenphänomen innerhalb der Insolvenzlandschaft. Auch der 5%ige Anstieg der Unternehmensinsolvenzen ist kein Alarmsignal, aber es bleibt der Befund, dass die Fälle nicht nur mehr, sondern tendenziell auch wieder größer geworden sind“, analysiert Hans-Georg Kantner, KSV1870 Leiter Insolvenz.

Der Befund decke sich weitgehend mit der Einschätzung, „dass die Talsohle der rückläufigen Insolvenzentwicklung letztes Jahr durchschritten wurde und nun wieder mit steigenden Zahlen zu rechnen ist“, so Kantner.

An den Schrauben drehen

Aus Sicht des KSV1870 ist der Komplex der mangels Vermögens nicht eröffneten Verfahren in den vergangenen Jahren deutlich entschärft worden und auch im Jahr 2016 alles andere als dramatisch oder besorgniserregend. Möchte man jedoch diese Abweisungen mangels Vermögens vollkommen abschaffen, bedarf es dazu eines größeren Konsenses zwischen Justiz und Wirtschaft, denn die Folgen einer solchen Entscheidung wären natürlich spürbar. Es gäbe mehr Verfahren und daraus resultierend eine zusätzliche Belastung der Gerichte.

Allerdings kämen natürliche Personen sofort in Insolvenzverfahren, wodurch ihnen auch sofort die Weichen zu einer Restschuldbefreiung geöffnet würden, so der KSV.

Link: KSV1870

 

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