Wien. Die Sicherheitskontrollen in Justizgebäuden sollen effizienter werden und auch die verbleibenden Lücken sukzessive stopfen: Im Jahr 2015 wurden schließlich 214.786 gefährliche Gegenstände abgenommen.
Auch wenn Sicherheitskontrollen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften manchmal lästig erscheinen, sie sind doch unbedingt notwendig, so das Justizministerium: Die Bedeutung der Kontrollen zeige sich bei der Zahl der abgenommenen gefährlichen Gegenstände.
Es wird nicht weniger
Im Jahr 2015 wurden bei Eingangskontrollen bundesweit insgesamt 214.786 gefährliche Gegenstände abgenommen, 509 davon waren Schusswaffen, 52.496 Hieb- und Stichwaffen und 161.781 sonstige gefährliche Gegenstände wie z.B. Pfeffersprays, Nagelfeilen oder Schraubenzieher. Im Jahresvergleich zeige sich somit insgesamt ein deutlicher Anstieg von 20% zum Vorjahr, bei den Schusswaffen ein Anstieg von 14%.
Die Zutrittskontrollen müssen daher mit entsprechender Sorgfalt und Gründlichkeit durchgeführt werden, um Übergriffe und andere gefährliche Situationen unter Zuhilfenahme von Waffen bzw. gefährlicher Gegenständen verlässlich verhindern zu können, heißt es weiter: Derzeit verfügen demnach bereits rund 90% der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Österreich über Eingangskontrollen.
Die Kontrollen werden demnächst auf sämtliche Gebäude ausgeweitet, um bundesweit ein lückenloses Netz an Sicherheitskontrollen in Justizgebäuden gewährleisten zu können, verspricht das Ministerium.
Link: Justizministerium