12. Juli 2016 Business, Recht, Steuer, Werbung SteuerExpress: Unangemeldeter Besuch vom Finanzamt, §47 Abs 2 EStG-Auslegung und mehr Unangekündigte Besuche bringen uns oft in Verlegenheit – wenn es dann nicht bloß die lieben Verwandten, sondern gar das Finanzamt ist, das vorstellig wird, ist guter Rat teuer. Warum es nicht die beste Idee ist, die Tür verschlossen zu halten, können Sie im Artikel von Mag. Markus Knechtl nachlesen. Der VwGH musste sich mit etwas sehr viel Alltäglicherem beschäftigen: der Auslegung des § 47 Abs 2 EStG (Beitrag von Dr. Christian Wesener). >>> Weiter (Werbung) Weitere Meldungen:Software-Branche halbiert den Anteil der Chief Data OfficerDie Management-Tipps für 2024 von der WU Executive AcademyImpfstraßen-Pionierin wird WU Managerin des Jahres 2023Management Club feiert 50-jähriges Jubiläum mit langer Gästeliste