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Recht

Gesetzespaket gegen Wiederholung des Falls AvW geplant

Wien. Der Nationalrat hat neue Schritte zur Regulierung der Finanzmärkte und zum Schutz von Whistleblowern beschlossen. Für die AvW-Anleger fallen nebenbei rund 150 Mio. Euro Entschädigung ab, und bis September soll eine Gesetzesvorlage präsentiert werden, die eine Neuauflage solch teurer Fälle verhindert.

Als eine der Konsequenzen der Finanzkrise wurden auf EU-Ebene eine Reihe von Maßnahmen zur stärkeren Regulierung der Finanzmärkte vereinbart. Etliche dieser Punkte hat Österreich bereits umgesetzt, nun folgen weitere Schritte, berichtet die Parlamentskorrespondenz: Der Nationalrat stimmte jetzt zwei Gesetzespaketen zu, die zum einen auf mehr Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und zum anderen auf höhere Strafen bei einem Missbrauch der Finanzmärkte abzielen.

Außerdem will man „Whistleblower“, die einen Missbrauchsfall melden, künftig besser schützen. Derzeit würden Anzeigen oft aus Angst vor beruflichen Nachteilen unterbleiben, wie in der mehrheitlich verabschiedeten Regierungsvorlage festgehalten wird. Mit den neuen Transparenzvorgaben für Wertpapiergeschäfte soll überdies das Risikobewusstsein von Anlegern gestärkt werden.

Für einen bereits eingetretenen Schadensfall müssen nun jedenfalls die Steuerzahler geradestehen. Das Finanzministerium will für die Entschädigung von AnlegerInnen der insolventen AvW Invest AG und der AvW Gruppe AG 148,4 Mio. Euro locker machen und hat dafür vom Nationalrat grünes Licht erhalten.

Ein entsprechender Abänderungsantrag zum Wertpapieraufsichtsgesetz war von ÖVP-Abgeordnetem Werner Groiss in der Plenardebatte eingebracht und mit den Regulierungsmaßnahmen mitbeschlossen worden. Insgesamt sollen gemäß den Erläuterungen 153,17 Mio. Euro an die die AvW-AnlegerInnen fließen. Die Differenz zum Bundeszuschuss kommt aus dem Anleger-Entschädigungssystem.

Hintergrund für die Anlegerentschädigung sind mehrere rechtskräftige Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs in Folge von Musterprozessen. Der OGH habe in unerwarteter Weise das auf einer EU-Richtlinie basierende Entschädigungssystem so ausgelegt, dass auch Schadensfälle abgedeckt werden müssten, die eigentlich nicht in das System fallen sollten, wird in den Erläuterungen vermerkt.

Das Anti-AvW-Paket für die Zukunft

Um ähnliche Fälle in Zukunft zu verhindern, wurde vom Nationalrat begleitend zum Gesetzesbeschluss eine Entschließung gefasst. Demnach wird der Finanzminister aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende September 2016 eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, „mit der sichergestellt ist, dass in Zukunft Wertverluste einer Anlage nicht mehr Anwendungsfälle der Anlegerentschädigung werden und gegebenenfalls Anwendungsfälle der Anlegerentschädigung ohne finanzielle Zuschüsse der öffentlichen Hand von dieser selbst getragen werden können“.

Dabei soll auch die Ausgestaltung des allfälligen Ausbaus des Sicherungskreises der Finanzdienstleistungsbranche evaluiert werden.

Link: Parlament

 

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