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Business, Recht

Insolvenzen: Privatkonkurse leicht rückläufig

Wien. Im ersten Halbjahr 2016 gingen 4.233 Personen in Privatkonkurs, das sind um 4,3% weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahrs. Der Gesamtschuldenstand ging mit 523 Mio. Euro um 1,5% zurück. Diskussionen gibt es um eine mögliche Abschaffung der Mindestquote.

Diese Zahlen gehen aus der aktuellen Insolvenzstatistik des KSV1870 hervor. In den Bundesländern sieht man unterschiedliche Entwicklungen: Immer Spitzenreiter bei der Zahl der Verfahren (bedingt durch absolute Bevölkerungszahlen und Großstadtsituation) verzeichnet etwa Wien einen untypischen Rückgang von 12%.

Der Rückgang an Privatkonkursen ist laut den Experten aber nicht unbedingt ein gutes Zeichen. Es gebe viele heillos überschuldete Personen, die einer Schuldenregulierung mit Begleitung und Beratung durch Schuldenberatungsstellen bedürfen. Diese werden von der Öffentlichen Hand finanziert und bei Sparprogrammen werden die Kapazitäten reduziert (wie z. B. in Kärnten, wo 2015 mehrere Büros der Schuldenberatung geschlossen wurden).

Politische Diskussion

Hans-Georg Kantner, KSV1870 Leiter Insolvenz, kommentiert: „Regelmäßig und synchron mit Statistikaussendungen des KSV1870 gibt es Wortmeldungen von Schuldenberatungen und Sozialpolitikern, vor allem der Grünen, zur Abschaffung der Mindestquote im Privatkonkurs. Dabei könnte der Eindruck entstehen, dass zwischen der realen Welt und der ,Besten aller möglichen Welten‘ nur noch ein kleiner Schritt klafft: Die Abschaffung der Mindestquote im Abschöpfungsverfahren! Ohne diese Quote wären scheinbar alle Probleme der Schuldner, vor allem solcher mit massiver Zahlungsunfähigkeit, praktisch wie weggeblasen. Deutsche Verhältnisse sollen her, wünscht sich z. B. Sozialminister Stöger.“

Die Position des KSV1870 hat sich laut Kantner in diesen Punkten in den letzten Jahren nicht geändert, diese beschreibt der Experte wie folgt:

  • Vor dem Konkurs gibt es die Kreditaufnahme – zu einer guten Kreditaufnahme/ Kreditvergabe gehören solide Basisdaten für die Kreditgeber. Leider war ein Kompromiss dazu mit der Sozialpolitik nicht möglich. Deren Exponenten wäre es am liebsten, es gäbe weder Kreditinformation noch Kreditregister, und Warnlisten schon gar nicht. Wie damit eine verantwortliche Kreditvergabe möglich sein sollte, kann die Sozialpolitik nicht erklären. Für eine weiterhin rege Kreditvergabe würde schon der Wettbewerb unter den Finanzinstituten sorgen.
  • Vor dem Konkurs liegt der Verzug des Schuldners mit seinen Zahlungen. Hier gelten derzeit noch recht strenge Regeln des ABGB, die Teilzahlungen nicht zuerst auf das Kapital, sondern auf Kosten und Zinsen ermöglichen. Eine Novellierung dieser Regeln (diesmal tatsächlich nach deutschem Vorbild) war mit der Sozialpolitik nicht möglich, obgleich es dazu von Gläubigerseite durchaus Bereitschaft gab.
  • Vor dem Konkurs fallen Verzugszinsen an und diese werden nicht selten gemäß den Verträgen neuerlich kapitalisiert. Hier gab es eine Bereitschaft der Kreditinstitute zu einem Ausschluss von Kapitalisierung bei Verzug des Schuldners, doch eine Umsetzung war mit der Sozialpolitik bisher nicht möglich.
  • Vor dem Konkurs fallen nicht selten Inkassospesen an. Die Inkassowirtschaft hat schon vor Jahren einen pragmatischen Vorschlag gemacht, der eine wesentliche Reduktion und vor allem Deckelung der Spesen abhängig von der Höhe der Forderung beinhaltete. Eine Umsetzung war bisher mit der Sozialpolitik nicht möglich.
  • Im Privatkonkurs kommt es in bis zu 75% der Fälle zu einem Zahlungsplan, also einer Vereinbarung zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern (in Deutschland ist das in nur 2% der Fälle so) – dabei gibt es keine Mindestquote und es werden hunderte Fälle so gelöst.
  • Im Privatkonkurs kommt es zu Abschöpfungsverfahren, wenn die Zustimmung der Gläubiger fehlt. Der Gesetzgeber in Österreich hat statuiert, dass ein Schuldner einen Anspruch auf Restschuldbefreiung erwirkt, wenn er in 7 Jahren Zahlungen an seine Gläubiger von zumindest 10% schafft. Das ist ein Rechtsanspruch auf einen Schulderlass von immerhin 90% der Schulden. Doch das ist der Sozialpolitik noch zu wenig – sie möchte einen Rechtsanspruch auf Erlass von 100% der Schulden, ohne Leistungen des Schuldners.

Teures Modell

In Deutschland gibt es laut Kantner nur in 2% der Verfahren eine Einigung mit den Gläubigern, dies liege daran, dass die Schuldner sog „Nullquoten“ anbieten – also z. B. 0,1% über einen Zeitraum von 5 Jahren: „Gläubiger lehnen dies verständlicherweise regelmäßig ab und bevorzugen ein Abschöpfungsverfahren. Dieses heißt in Deutschland ,Wohlverhaltensperiode‘, denn abgeschöpft wird dort zumeist nichts. In den wenigen Fällen, wo wirklich pfändbare Bezüge existieren, müssen diese zuerst die Verfahrenskosten abdecken. Gläubiger bekommen daher in Deutschland praktisch nie Geld aus diesen Verfahren, die auch 6 Jahre dauern und die Justiz in hohem Maße beschäftigen.“

Damit leiste sich die Bundesrepublik sehr zum Ärger ihrer Bundesländer, die das bezahlen müssen, ein langwieriges und teures Verfahren, bei dem für die Gläubiger nichts herauskomme.

Deutschland: Unzufriedenheit 

Kantner: „Wenn sich Bundesminister Stöger dies auch für Österreich wünscht, ist es die Pflicht des KSV1870, einige Worte der Vorsicht und Zurückhaltung zu finden.Die Mindestquote ist weder zu streng noch zu rigide, denn wir haben in Österreich, gemessen an der Bevölkerung, genauso viele Schuldenregulierungsverfahren wie Deutschland. Dort werden also auch nicht mehr Menschen entschuldet, obwohl das Verfahren Unsummen kostet und niemandem etwas bringt. Seit Inkrafttreten des deutschen Verfahrens ist auch kaum ein Tag vergangen, an dem nicht seine Novellierung gefordert worden wäre.“ (Letzte Novelle 2014).

Ausblick 2016:

Trotz latent großen Bedarfes nach Schuldenregulierung in der Bevölkerung, stagniert ihre Zahl Kantner zufolge seit einigen Jahren: „Der Trend in Österreich ist uneinheitlich und beinhaltet ausreichend Signale für eine nachhaltige Zunahme. Diese könnte im zweiten Halbjahr dazu führen, dass die Gesamtzahlen 2016 zumindest wieder auf dem Niveau von 2015 zu liegen kommen werden – also ca. 8.800 eröffnete Schuldenregulierungen.“

Link: KSV1870

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