Wien. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die Aufhebung von zwei Glücksspiel-Konzessionen für Standorte in Niederösterreich und Wien bestätigt; sie müssen neu ausgeschrieben werden.
Nach einer öffentlichen Interessentensuche erteilte der Bundesminister für Finanzen im Juni 2014 drei Konzessionen für den Betrieb von Spielbanken an Standorten in Niederösterreich und Wien. Das Bundesverwaltungsgericht gab den dagegen erhobenen Beschwerden der abgewiesenen Konzessionswerberinnen statt und hob die Bescheide des Finanzministers über die Konzessionserteilung auf.
Dagegen erhoben sowohl der Bundesminister für Finanzen als auch jene Unternehmen, denen vom Finanzminister zunächst die Konzessionen erteilt worden waren, Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof.
Revisionen abgewiesen
Mit zwei Erkenntnissen vom 28. Juni 2016 hat der Verwaltungsgerichtshof nun in den Verfahren betreffend die Spielbanken-Konzessionen an den Standorten „Niederösterreich 2“ und „Wien Nord-Ost“ die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt und die Revisionen als unbegründet abgewiesen (Ra 2015/17/0082-0083 und Ra 2015/17/0085-0086).
Der Verwaltungsgerichtshof hielt fest, dass der Konzessionserteilung nach § 21 des Glücksspielgesetzes eine Interessentensuche vorauszugehen hat, die den Grundsätzen der Transparenz und Nichtdiskriminierung entspricht.
Link: VwGH