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Business, Recht

Faire Bauaufträge aus der Sicht der Sozialpartner

Wien. Die Sozialpartner haben einen „Bestbieterkriterienkatalog“ für öffentliche Bau-Auftraggeber veröffentlicht: Er soll diese vergabefit machen: Aufgelistet werden 8 wirtschaftliche, 3 soziale und 2 ökologische Kriterien. Die nächste Maßnahme soll geeignete von ungeeigneten Auftragnehmern trennen. Anwalt Stephan Heid ist mit an Bord.

Seit März 2016 müssen öffentliche Stellen Bauaufträge nach Bestbieterprinzip ausschreiben. Der neue Bestbieterkriterienkatalog beinhaltet neben 13 qualitativen Zuschlagskriterien – acht wirtschaftliche, drei soziale sowie zwei ökologische – auch unterschiedliche Berechnungsmodelle, Erläuterungen und Ausschreibungstextbausteine.

Nicht mehr nur der Preis

Mit der Novelle des Bundesvergabegesetzes 2015 und der Einführung des Bestbieterprinzips bei öffentlichen Bauaufträgen seit 1. März 2016 wurde ein Schritt gegen Lohn- und Sozialdumping am heimischen Arbeitsmarkt gesetzt. Dadurch entscheidet nicht der Preis alleine, sondern es muss zumindest ein weiteres Zuschlagskriterium zur Ermittlung des zukünftigen Auftragnehmers angewandt werden.

Welche Kriterien bei einer Ausschreibung konkret eingesetzt und wie sie zueinander gewichtet werden, obliege dem Auftraggeber. Die Anforderungen an die zu beschaffenden Bauleistungen aus technischer, kaufmännischer und rechtlicher Sicht seien komplex und auch bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und sozialen Kriterien sind die Auftraggeber gefordert.

Aus diesem Grund habe die Sozialpartner-Initiative „Faire Vergaben sichern Arbeitsplätze!“ als Hilfestellung für öffentliche Auftraggeber diesen Bestbieterkriterienkatalog erarbeitet.

Es werde laufend Anpassungen und Adaptierungen dieses Katalogs unter Einbeziehung der praktischen Erfahrungen der Auftraggeber und Auftragnehmer geben.

Schon neue Maßnahmen geplant

Als nächste Maßnahme sind Eignungskritierien für Auftragswerber geplant. Hans-Werner Frömmel, Bundesinnung Bau: „Man muss ehrlich sagen, dass dieser Kriterienkatalog nur ein Teil eines umfassenderen Gesamtpakets ist. Nach diesem ersten Schritt rund um die Zuschlagskriterien wollen wir im Zuge der aktuell in Vorbereitung befindlichen Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien auch praktikable Eignungskriterien definieren. Denn nur im Zusammenwirken vernünftiger Zuschlags- und Eignungskriterien wird es gelingen, die Spreu vom Weizen – also die unseriösen von den seriösen Unternehmen – zu trennen.“

Stephan Heid, Rechtsanwälte Heid Schiefer: „Der gegenständliche Bestbieterkriterien-Katalog enthält beispielhafte Vorschläge für qualitative Zuschlagskriterien für Bauaufträge, welche den Anwendern als ‚unverbindliche’ Handreichungen dienen sollen und keinen Anspruch auf allgemeine Gültigkeit oder Zweckmäßigkeit haben. Vielmehr sind die Muster-Zuschlagskriterien von den Anwendern bei der Gestaltung der jeweiligen Ausschreibungsunterlagen an die auftragsspezifischen Gegebenheiten weiter auszugestalten bzw. anzupassen und die Einhaltung der in den jeweiligen Zuschlagskriterien getätigten Zusagen im Auftragsfall zu überprüfen und mit vertraglichen Sanktionen abzusichern.”

Josef Muchitsch, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz: „Mit Einführung des Bestbieterprinzips und den neuen gesetzlichen Regelungen für einen fairen Wettbewerb wurde ein wichtiger erster Schritt für faire Vergaben gesetzt. Auf den Hilfeschrei vieler ausschreibender Stellen betreffend Anwendung des Bestbieterprinzips reagieren wir nun mit diesem Vergabekatalog. Es ist wichtig, die ausschreibenden Stellen sicher in ein neues Ausschreibungssystem überzuleiten.

Link: Faire Vergaben (Kriterienkatalog)

 

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