Linz. „Auf jeden fleißigen Sparer wartet ein tolles Geschenk!“ Gegen diese Werbeaussage an Volksschulen ging der VKI vor.
Mit dem Versprechen machte konkret die Raiffeisenlandesbank OÖ an Volksschulen Werbung für die Aktion „Schulsparen“. Allerdings: Kinder ohne Raiffeisen-Sparbuch waren von der Teilnahme ausgeschlossen, für sie gab es in Folge auch keine Geschenke, zürnt der VKI.
Nachdem sich mehrere Eltern über diese Form der Schulwerbung beschwert hatten, wurde der VKI im Auftrag des Sozialministeriums mit einer Verbandsklage gegen die Bank aktiv. Das Landesgericht Linz (LG), das in der Sache zu entscheiden hatte, gab dem VKI nun Recht und beurteilte die Schulwerbung von Raiffeisen als aggressive Geschäftspraktik. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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