Wien. Mögliche Unfälle, Schicksalsschläge und die eigene Endlichkeit gedanklich zu verdrängen, ist menschlich – aber nicht unbedingt klug und verantwortungsvoll gegenüber den eigenen Angehörigen, heißt es beim Verband Financial Planners. Es gelte, sich vorausschauend mit diesen Themen auseinanderzusetzen und auch die sonst wenig beachteten Maßnahmen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in Betracht zu ziehen Vorstandsmitglied Rainer Bartusch schildert im Interview die Gründe.
- Mit einer Vorsorgevollmacht kann man einer Person des Vertrauens für den Fall des Verlustes der Geschäftsfähigkeit, der Urteilsfähigkeit etc. eine Vollmacht für bestimmte Angelegenheiten erteilen.
- Die Patientenverfügung dient dazu, im Voraus bestimmte medizinische Behandlungen abzulehnen – für den Fall dass man das selbst nicht mehr kann.
Infos und Beratung zu solchen Instrumenten gibt es bei Spezialisten und Rechtsberatern wie Anwälten und Notaren, Institutionen wie z.B. der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA) sowie im Internet u.a. auf www.help.gv.at.
Der Österreichische Verband Financial Planners empfiehlt auch, das Verfassen eines Testaments genau ins Auge zu fassen – denn zusammen ermöglichen es solche Instrumente, für den Notfall genaue Bestimmungen zu treffen.
Extrajournal.Net: Wann raten Sie Klienten zu Testament, Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung?
Rainer Bartusch: Grundsätzlich sollte sich jeder Mensch ab Volljährigkeit vor allem mit dem Thema Vorsorgevollmacht auseinander setzen. Idealerweise thematisieren die Eltern bei jungen Erwachsenen die Wichtigkeit einer Vorsorgevollmacht. Darüber hinaus können Umstände dafür sprechen, auch in jungen Jahren bereits an ein Testament oder eine Patientenverfügung zu denken. Leben z.B. zwei kinderlose Menschen ohne Trauschein zusammen, sieht die gesetzliche Erbfolge die Eltern vor. Hier ist aus meiner Sicht hoher Beratungsbedarf gegeben.
Welche häufigen Missverständnisse beobachten Sie bei den Österreichern in diesem Zusammenhang, z.B. wenn es um die Ernennung eines Sachwalters geht?
Bartusch: Für die meisten Menschen ist es klar, dass deren erwachsene Kinder im Falle des Falles die Funktion des Sachwalters übernehmen werden. Viele meiner Kunden berichten mir aber, dass deren Kinder oft weit entfernt wohnen bzw. andere Personen besser für die Aufgaben des Sachwalters geeignet erscheinen. Wie bereits erwähnt ist eine Regelung vor allem bei alleinstehenden Personen und bei Partnerschaften besonders anzuraten.
Was ist der Vorteil einer Registrierung der Patientenverfügung in den Registern von Notariats- bzw. Anwaltskammer?
Bartusch: Jede Hinterlegung in diesen Registern gibt die Sicherheit, dass bei Eintreten des jeweiligen Ereignisses mit Sicherheit dieses Dokument verfügbar ist und damit der Willen des Errichters Berücksichtigung findet.
Rainer Bartusch, CFP, EFA ist Mitglied im Vorstand des Österreichischen Verbands Financial Planners und Spezialist der Erste Bank im Bereich Private Banking & Wealth Management
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