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Recht, Tipps

Größte Urlaubs-Ärgernisse: Flüge, Storno, Online-Buchung

Wien. Verspätete, überbuchte oder gestrichene Flüge, Stornos (vor allem wegen Terroranschlägen) und Ärger mit Online-Buchungen und Online-Buchungsplattformen – das waren laut einer Analyse der AK die bisher größten Aufreger in der Urlaubssaison 2016. Auch Geld-zurück-Tipps hat man für Geschädigte parat.

Basis der Analyse sind 221 Reisebeschwerden. Konkret sehen die Ergebnisse so aus:

  • Fast jede/r dritte KonsumentIn (29 Prozent) ärgerte sich über die Fluglinie. Sehr oft wurden Flüge gestrichen – sie beklagten das mangelnde Angebot an Ersatzflügen, so die AK. Viele mussten sich die Weiter- oder Rückflüge selbst organisieren. Flugverspätungen waren ebenfalls ein Aufreger. Zum Flugärger kam noch der Streit um Entschädigungsleistungen nach der Fluggastrechte-Verordnung. Oft drückten sich die Fluglinien vor Vergütungen mit dem Argument des technischen Gebrechens. Verspätetes oder verloren gegangenes Gepäck nervte ebenso. Nötige Ersatzeinkäufe wurden mehrfach nicht ersetzt.
  • Jede/r vierte KonsumentIn (24 Prozent) hatte Fragen rund um die Stornierung der Reise. Knapp zwölf Prozent erkundigten sich wegen Stornos infolge eines Terroranschlags. Die meisten Fragen drehten sich um den Anschlag Ende Juni am Flughafen in Istanbul. Die KonsumentInnen informierten sich über die Sicherheitslage vor Ort, einen kostenlosen Rücktritt oder eine Umbuchung ihrer Reise. Weitere rund zwölf Prozent hatten allgemeine Anfragen zu Stornos – fast immer betraf das Flüge, die aus persönlichen Gründen nicht angetreten werden konnten. Den KonsumentInnen ging es dabei häufig um die Höhe der Rückerstattungen vom Ticketpreis.
  • Rund 14 Prozent hatten unterschiedlichste Fragen, etwa zu Buchungen per Mausklick und zu Online-Buchungsplattformen. Die Probleme waren zum Beispiel fehlende Buchungsbestätigungen und schlechte Erreichbarkeit des Unternehmens.
  • Weitere Reizthemen waren etwa Preisprobleme (knapp elf Prozent), wie intransparente Verrechnung einer Service-Fee oder von Kreditkartengebühren, Leistungsänderungen vor der Abreise (acht Prozent), zum Beispiel Änderung von Flugzeiten bei Pauschalreisen, die miese Unterbringung (sieben Prozent) – ein anderes Zimmer, als versprochen, Gestank, Ungeziefer, Lärm, sonstige Leistungsmängel (rund sechs Prozent) – so fehlte etwa der zugesagte Transfer vom Flughafen zum Hotel – sowie Zoff mit der Busfahrt (rund ein Prozent) – zum Beispiel Doppelbuchungen und Absagen.

Frisch aus der Beratung des VKI

Die AK wertete die ersten Beschwerden von UrlauberInnen in der Hauptsaison aus, die sich vom VKI von Mitte Juni bis Mitte Juli beraten ließen. Von den 221 Anfragen betrafen die meisten Anfragen reine Flugbuchungen (56 Prozent des Gesamtberatungsaufkommens), ein Drittel Pauschalreisen, der Rest entfiel auf andere touristische Einzelleistungen, etwa Mietautos. Betroffene Urlaubsorte: Türkei, Spanien und Frankreich.

Manchmal sind die Praxisfälle recht drastisch, so die AK: In einem Fall landet das Flugzeug woanders als gebucht, in einem anderen sorgt eine Baustelle direkt neben dem Hotel für Lärm – und zur Entschädigung gibt es zunächst bloß Gutscheine. Die AK-Experten nennen Beispiele und Tipps, was nach einem verpatzten Urlaub zu tun ist.

Nicht die Location, die Sie erwartet haben?

Frau C. buchte bei einer Buchungsplattform für zwei Erwachsene und ein Kleinkind um rund 640 Euro einen Hin- und Retourflug von Wien nach Sarajevo. Beim Check-in hieß es: Die Landung in Sarajevo wäre aufgrund schlechten Wetters nicht gesichert. Beim Boarding erfuhren sie: Die Landung erfolgt in Zagreb. Die Familie würde mit dem Bus rund 400 Kilometer zusätzlich fahren müssen – mit einem Kleinkind nicht zumutbar. Daher trat Frau C. nach der Fluggastrechte-Verordnung zurück und forderte den Flugpreis retour. Die Buchungsplattform übermittelte einen Gutschein mit nur 123 Euro. Die AK intervenierte. Die Fluglinie verwies punkto Rückzahlung an die Buchungsplattform. Die erklärte, nach Rücksprache mit der Fluglinie, gleich die Auszahlung vornehmen zu wollen – seitdem ist Funkstille. Eine weitere Intervention läuft, so die AK.

Viel Lärm statt erholsamer Stille

Ehepaar B. hatte um rund 1.440 Euro eine Pauschalreise nach Mallorca gebucht. Neben ihrem Hotel war eine Großbaustelle – ihr Zimmer mit Ausblick direkt auf die Baustelle. Wegen anhaltender Lärm- und Schmutzbelastung konnten sie auch den Balkon nicht nutzen. Herr B. verlangte einen Zimmerwechsel: Er könne sich auf eine Warteliste setzen lassen. Schließlich erreichte er die Reiseleitung. Nach drei Tagen konnte das Paar zumindest das Zimmer wechseln. Am Pool entkamen sie aber dem Lärm weiterhin nicht. Familie B. forderte nach dem Urlaub eine Abfindung vom Reiseveranstalter. Er bot nur einen Gutschein um 150 Euro als Preisminderung an. Nach Intervention der AK gab es 450 Euro in bar zurück.

Folgende Maßnahmen werden empfohlen

  • Ansprüche einfordern: Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche geltend, am besten mit eingeschriebenem Brief. Ansprechpartner für Reisemängel bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter. Bei Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung müssen Sie sich an die Fluglinie wenden, die den Flug hätte durchführen sollen oder durchgeführt hat, so die AK (die auch Musterbriefe anbietet).
  • Nicht abwimmeln lassen: Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Beschwerden nicht mit Gutscheinen abspeisen. Eine Preisminderung ist vom Reiseveranstalter in bar zu leisten. Auch Ausgleichsleistungen nach der Fluggastrechte-Verordnung müssen ausbezahlt werden, außer Sie erklären sich mit einem Gutschein schriftlich einverstanden.
  • Was gibt’s zurück? Orientierung zur Höhe der Preisminderung bei Pauschalreisen bietet die Frankfurter Tabelle.

Link: AK Wien

 

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