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Business, Jobs, Recht, Veranstaltung

Messe Personal Austria heuer mit HR & Law-Bereich

Wien. Die Fachmesse Personal Austria bietet am 9. und 10. November 2016 erstmals den Sonderbereich „HR & Law“. Rechtsanwälte erläutern dort praxisrelevante Themen wie die korrekte Beendigung von Dienstverhältnissen oder Arbeitsregeln von Datenschutz bis Dresscode.

Kenntnisse im Arbeitsrecht zählen zu den Basics für Personalisten. Mit Updates zu Neuregelungen und Urteilen will die Personal Austria HR-Manager juristisch auf dem Laufenden halten. 2016 gehe man als Österreichs größte Fachmesse für Personalmanagement einen Schritt weiter: Im neuen Sonderbereich HR & Law erläutern Rechtsanwälte in der Messe Wien unter anderem die Grundlagen für eine reibungslose Beendigung von Dienstverhältnissen und den gesetzlichen Spielraum für Verhaltensvorschriften – z.B. zur Frage eines Kopftuchverbots.

Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Alexandra Knell werde außerdem wieder die arbeitsrechtlichen Neuerungen im Gesetz und in der Rechtsprechung am ersten Messetag zusammenfassen.

Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping

Im Auftrag des LexisNexis Verlags widme sich Univ.-Prof. Franz Schrank dem Gesetz zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping, das 2017 noch einmal verschärft wird: Der Experte erläutert die höchsten Risikopotenziale für das Personalmanagement und ermöglicht so dem Fachpublikum, persönliche Strafen für die Geschäftsführung zu vermeiden, heißt es weiter.

Im neuen Sonderbereich HR & Law erhalten Interessenten Informationen und juristische Beratung zu diversen rechtlichen Themengebieten – nicht zuletzt, um Streitfälle und gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Beendigung von Dienstverhältnissen

Anknüpfend an den Beitrag von Knell erörtert Rechtsanwalt Guido Bach am zweiten Messetag Fragen wie:

  • Welche rechtlichen beziehungsweise finanziellen Folgen kann ein Personalabbau haben?
  • Welche Aspekte fließen bei einem Vergleich ein?
  • Was sollten Personalverantwortliche bei bestimmten Personengruppen beachten?

Höchste Aufmerksamkeit sei auch beim Umgang mit dem Datenschutz geboten – hier drohen in Zukunft empfindliche Geldstrafen von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des globalen Konzernumsatzes. Die Rechtsanwälte Oliver Walther und Gerold Pawelka geben Einblick in die neuen Regeln, die insbesondere den Personalbereich vor besondere Herausforderungen stellen.

Bekleidungsvorschriften und Verhaltensregeln

Können Mitarbeiter dazu verpflichtet werden, Arztkittel, Anzüge in gedeckten Farben oder sogar Uniformen zu tragen? Unternehmen haben ein Interesse daran, dass ihre Mitarbeiter einen professionellen Eindruck machen, indem sie angemessen gekleidet sind und bestimmte Verhaltensregeln wie etwa ein Rauchverbot oder religiöse Neutralität einhalten.

Georg Schima und Katharina Körber-Risak nehmen die beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) und Obersten Gerichthof (OGH) anhängigen Verfahren zum Thema „Kopftuch am Arbeitsplatz“ zum Anlass, die Zulässigkeit solcher Weisungen juristisch zu beleuchten und zu hinterfragen.

Link: Personal Austria

 

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