Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht

Staatsdruckerei punktet mit Wolf Theiss gegen Kosovo

Christian Mikosch ©Wind / Wolf Theiss
Christian Mikosch ©Wind / Wolf Theiss

Wien/Priština. Im Verfahren um den Vorwurf des Vertragsbruchs der Republik Kosovo gegenüber der Österreichischen Staatsdruckerei (ÖSD) hat am 27. Juli 2016 das internationale Schiedsgericht der internationalen Handelskammer in Paris den Österreichern Recht gegeben.

Die Republik Kosovo muss nun an die Staatsdruckerei insgesamt rund 5 Mio Euro zuzüglich anteiliger Verfahrenskosten zahlen, so die beratende Kanzlei Wolf Theiss.

Die Vorgeschichte

Bereits 2011 hatte die Österreichische Staatsdruckerei eine Ausschreibung des Innenministeriums der Republik Kosovo zur Herstellung von elektronischen Reisepässen gewonnen. Während sie ihre Leistungen vertragskonform erbrachte, seien diese vom kosovarischen Innenministerium nicht vertragskonform abgegolten worden, heißt es weiter: Ein Teil der vereinbarten Auftragssumme wurde demnach nicht an den Auftragnehmer, sondern an andere Personen übermittelt und verteilt.

Die Österreichische Staatsdruckerei legte gemeinsam mit Wolf Theiss in der Folge den kosovarischen Behörden und der diplomatischen Vertretung der Republik Österreich im Kosovo entsprechende Sachverhaltsdarstellungen vor.

Gespräche mit dem Innenministerium der Republik Kosovo über eine Begleichung der ausstehenden Zahlungsbeträge und der Aufklärung der Unregelmäßigkeiten bezüglich der Zahlungen an die ÖSD brachten kein Ergebnis. Vielmehr sei der Liefervertrag durch die Republik Kosovo ungerechtfertigt vorzeitig gekündigt sowie alle Untersuchungen in Bezug auf verschwundene Zahlungen eingestellt worden.

Vor dem Schiedsgericht

In weiterer Folge brachte die ÖSD durch Wolf Theiss im Februar 2013 Klage beim Schiedsgericht der internationalen Handelskammer in Paris ein. Die jetzt erfolgte Entscheidung eines internationalen Schiedsgerichts bestätige nun Position und Ansprüche der ÖSD eindeutig: Die Republik Kosovo müsse als Ergebnis des Verfahrens Schadensersatzansprüche (inkl. Gewinnentgang) in der Höhe von 5,0 Mio. Euro zuzüglich anteiliger Verfahrenskosten an die Staatsdruckerei leisten.

Katrin Stauber ©vyhnalek.com / Wolf Theiss
Katrin Stauber ©vyhnalek.com / Wolf Theiss

Das Beratungsteam von Wolf Theiss stand unter dem Lead von Christian Mikosch (Partner, Corporate/M&A). Mikosch: „Wolf Theiss hat aufgrund bestehender Kontakte zu internationalen Institutionen im Kosovo entscheidend bei der Aufklärung des Sachverhalts beigetragen.“

Neben Christian Mikosch waren laut den Angaben Katrin Stauber (Senior Associate, Corporate/M&A) und Florian Haugenender (Schiedsrecht; hat inzwischen die Kanzlei verlassen) in dem Prozess involviert.

Link: Wolf Theiss

 

Weitere Meldungen:

  1. Gregor Grubhofer wechselt zu Kanzlei Sabadello
  2. U.S. Supreme Court zeigt Richtung bei Arbitration mit Latham
  3. Clifford Chance hilft Eckes-Granini gegen russischen Schiedsspruch
  4. Russland-Schiedsverfahren von Krieg und Sanktionen betroffen