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Business, Recht

Datenschutz: Die Anlaufstellen für Privacy Shield

Wien. Diese Woche ist die neue Regelung für transatlantische Datentransfers in Kraft getreten, „Privacy Shield“. Sie löst die alte Safe-Harbour-Übereinkunft ab, die der EuGH gekippt hat. In den Augen der Kritiker ist Privacy Shield „little more than a little upgrade“ gegenüber dem Vorgänger. Aber sie hat etwas, was Safe-Harbour nicht hatte: hübsche Websites.

Nun sind immerhin auch die technischen Voraussetzungen einsatzbereit. So können sich interessierte Unternehmen über eine eigene Website beim US-Handelsministerium registrieren lassen, wenn sie die Datenschutzstandards erfüllen und dies selbst bestätigen.

Interessierte Bürger können sich auf der neuen Website ansehen welche Unternehmen teilnehmen. Zu Anfang der Woche war die Liste allerdings noch leer, was entweder auf überraschend geringes Interesse der Multinationals oder langsame Updates hindeutet, wie der Brancheninformationsdienst heise vor einigen Tagen monierte. Und bisher hat sich an diesem Zustand nichts geändert.

Die EU-Kommission wiederum hat einen Leitfaden für Bürger veröffentlicht, in dem die Kernpunkte von Privacy Shield festgehalten sind.

Die Meinung der Kritiker

Europas Datenschutzbehörden haben Privacy Shield zwar akzeptiert, wollen allerdings nach einem Jahr eine Überprüfung und Bewertung vornehmen.

Seine Meinung schon gebildet hat sich Facebook-Jäger Max Schrems, der mit seiner Klage die alten Safe-Harbour-Regeln zu Fall brachte: Es sei das Ergebnis des politischen Drucks der USA und der IT-Industrie und „little more than a little upgrade“ gegenüber Safe Harbour. Und wie es mit kleinen Upgrades so ist, sie reichen oft nicht aus – jedenfalls in den Augen von Schrems, der „keinen Mangel“ an künftigen Klägern gegen Privacy Shield sieht.

Link: PrivacyShield.gov

Link: EC Guide to the EU-U.S. Privacy Shield

Link: Europe-vs-Facebook (Max Schrems)

 

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