8. August 2016 Business, Recht, Steuer, Werbung Keine KESt bei Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen durch eine Privatstiftung Univ.-Prof. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, CMS Zuwendungen einer Privatstiftung sind dann nicht KESt-pflichtig, wenn sie im Rahmen der Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen durch die Privatstiftung erfolgen. Derartige Zuwendungen fallen nicht unter den Zuwendungsbegriff des § 27 Abs 1 Z 7 EStG 1988 idf vor dem Budgetbegleitgesetz 2011. [mehr] (Werbung) Weitere Meldungen:Freshfields lud zur Vienna Ladies Lounge: Antworten auf KrisenzeitenWU holt Mila Lazarova für Organizations & Institutions90 % der Unternehmen sind von Krisen betroffenManagement by Sausage: WU beleuchtet 8 Führungsfehler