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Business, Recht, Steuer, Werbung

Keine KESt bei Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen durch eine Privatstiftung

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Univ.-Prof. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, CMS

Zuwendungen einer Privatstiftung sind dann nicht KESt-pflichtig, wenn sie im Rahmen der Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen durch die Privatstiftung erfolgen. Derartige Zuwendungen fallen nicht unter den Zuwendungsbegriff des § 27 Abs 1 Z 7 EStG 1988 idf vor dem Budgetbegleitgesetz 2011. [mehr]

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