Wien. In GmbH-Gesellschaftsverträgen finden sich regelmäßig Bestimmungen, die vorsehen, was mit den Geschäftsanteilen der Gesellschafter zu geschehen hat, wenn über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Das neue Manz-Buch „Aufgriffsrechte für die GmbH-Gesellschafterinsolvenz“ widmet sich dem Thema.
Den übrigen Gesellschaftern oder Dritten steht demnach das Recht zu, den GmbH-Geschäftsanteil des insolventen Gesellschafters gegen Bezahlung eines bestimmten Entgelts „aufzugreifen“. Das Werk beantworte folgende Fragen:
- Warum sehen sich die GmbH-Gesellschafter überhaupt veranlasst, derartige Regelungen zu treffen?
- Wie sind Aufgriffsrechte zur Insolvenzvorsorge konkret auszugestalten?
- Sind Aufgriffsrechte im Insolvenzverfahren wirksam?
- In welcher Höhe ist der insolvente Gesellschafter für seinen GmbH-Anteil abzufinden?
Link: Manz