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Wenn GmbH-Gesellschafter pleite geht: Aufgriffsrechte

©Manz
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Wien. In GmbH-Gesellschaftsverträgen finden sich regelmäßig Bestimmungen, die vorsehen, was mit den Geschäftsanteilen der Gesellschafter zu geschehen hat, wenn über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Das neue Manz-Buch „Aufgriffsrechte für die GmbH-Gesellschafterinsolvenz“ widmet sich dem Thema. 

Den übrigen Gesellschaftern oder Dritten steht demnach das Recht zu, den GmbH-Geschäftsanteil des insolventen Gesellschafters gegen Bezahlung eines bestimmten Entgelts „aufzugreifen“. Das Werk beantworte folgende Fragen:

  • Warum sehen sich die GmbH-Gesellschafter überhaupt veranlasst, derartige Regelungen zu treffen?
  • Wie sind Aufgriffsrechte zur Insolvenzvorsorge konkret auszugestalten?
  • Sind Aufgriffsrechte im Insolvenzverfahren wirksam?
  • In welcher Höhe ist der insolvente Gesellschafter für seinen GmbH-Anteil abzufinden?

Link: Manz

 

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