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Recht

Spar zahlt erneut Bußgeld, AK will es haben

Wien/Salzburg. Die nach Hausdurchsuchungen durch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) gegen Spar verhängten und noch offenen Bußgeldanträge für verschiedene Produktgruppen wurden nun einem Abschluss zugeführt, heißt es: BWB, Bundeskartellanwalt und Spar einigten sich auf ein Settlement. Spar zahlt – und die AK fordert das Geld für die Konsumenten. 

Konkret zahle Spar für sämtliche Produktgruppen ein vom Kartellgericht verhängtes Bußgeld in der Höhe von 10,21 Mio. Euro. Der Handelsriese stellte freiwillig umfangreiche Daten über den gesamten Untersuchungszeitraum zur Verfügung, die von der BWB ausgewertet wurden, so Spar weiter. Außerdem habe man das Verfahren zum Anlass genommen, ein für den österreichischen Handel zukunftsweisendes Compliance-System zu entwickeln und zu implementieren.

Den Spar-Sortimentsmanagern stehen damit nun klare, praxisorientierte Handlungsanweisungen und ausführliche Schulungsunterlagen, die aus realen Geschäftsfällen zusammengestellt wurden, zur Verfügung, so Spar.

In Summe über 40 Millionen Euro

„Wir wurden erneut in unserer Kritik am Österreich-Aufschlag im Lebensmitteleinzelhandel bestätigt“, so dazu Arbeiterkammer (AK)-Direktor Christoph Klein.

Nachdem das Kartellobergericht bereits Ende 2015 über Spar eine Geldbuße in Höhe von 30 Millionen Euro wegen Absprachen im Bereich „Molkereiprodukte“ verhängte, wurden nunmehr Wettbewerbsverstöße bei weiteren Produktgruppen abgestraft, zeigt sich die AK erfreut. Das Regierungsprogramm sehe eine Zweckwidmung von Geldbußen für den Konsumentenschutz vor. Diese Vereinbarung sei endlich umzusetzen, und zwar konkret schon für diese Bußgelder.

Weiters soll die BWB den Lebensmittelhandel weiterhin prüfen (und dafür personell aufgestockt werden) sowie ein laufendes Wettbewerbsmonitoring für den Lebensmittelbereich starten. In der letzten Wettbewerbsgesetznovelle sei ihr dieses Instrument in die Hand gegeben worden.

Link: BWB

Link: Spar

 

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