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Recht

Gründungen mit Handy-Signatur statt Notar

Wien. In der ersten Jahreshälfte 2016 wurden – ohne den Berufszweig der selbständigen Personenbetreuer – 16.324 Unternehmen neu gegründet. Das ist ein Plus von 5,8 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum 2015. Der Verzicht auf den Notar bei Gründungen oder Anteilsübertragungen könnte es den neuen Kammermitgliedern einfacher machen, meint Wirtschaftskammer-Chef Christoph Leitl.

  • Im Schnitt waren die Neo-Unternehmer laut Wirtschaftskammer 37,5 Jahre alt (2015: 37,2 Jahre).
  • Einen Rekord gab es mit 43,8 Prozent auch beim Frauen-Anteil (2015: 42,9 Prozent).

Wo und warum gegründet wird

  • Die meisten Gründungen entfallen auf die Sparte Gewerbe und Handwerk (42,9 Prozent), gefolgt vom Handel (26,4 Prozent) sowie Information und Consulting (16,6 Prozent).
  • Die von den Gründern am häufigsten gewählte Rechtsform war jene des nicht eingetragenen Einzelunternehmers (76,5 Prozent).
  • Für eine GmbH entschieden sich 12,6 Prozent.
  • Hauptmotivation für den Weg in die Selbständigkeit ist für Österreichs Gründerinnen und Gründer der Wunsch, „ihr eigener Chef zu sein“ – 65 Prozent nannten dies gemäß Motivumfrage des Gründerservice der WKÖ als Beweggrund.

Die Regierung habe mit dem Anfang Juli beschlossenen Startup-Paket von 185 Millionen Euro einen wichtigen Impuls für die Startphase von innovativen neuen Unternehmen gesetzt, so WKÖ-Präsident Christoph Leitl: „Die angekündigten Maßnahmen werden, vor allem was Finanzierungen und Förderungen anlangt, zu einem deutlichen Anschub führen.“ Allerdings stellten die begünstigten Betriebe nur einen kleinen Ausschnitt der gesamten Gründungen dar. „Die klassischen Gründungen sind genauso wertvoll und wichtig wie innovative Startups. Auch sie benötigen gezielte Impulse und Entlastungen“, so Leitl.

Die Vorschläge

Ganz ohne budgetäre Mehrkosten wären zum Beispiel Vereinfachungen bei den Formpflichten möglich – etwa indem Notariatsbeglaubigungen bei Gründungen oder Geschäftsanteilsübertragung durch die elektronische Signatur ersetzt werden und Anträge auf Eintragung von Gesellschaftsgründungen und Änderungen – wie in anderen Ländern auch – elektronisch erfolgen können.

Mit der angedachten Einführung der Risikokapital-Prämie werde ein erster Schritt der Verbesserung im Venture Capital-Bereich unternommen. In einem weiteren Schritt sollte zur Forcierung von Business Angels-Investments und privaten Investments ein Beteiligungsfreibetrag in der Höhe von 100.000 Euro eingeführt werden, der gleichmäßig verteilt auf fünf Jahre geltend gemacht werden kann. Und auch die angekündigte Einrichtung einer Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft müsse nun rasch realisiert werden.

Angehende Unternehmerinnen und Unternehmer werden von den rund 90 Gründerservice-Stellen der WKÖ in ganz Österreich begleitet und unterstützt, die voriges Jahr 218.400 Kontakte zu verbuchen hatten sowie 46.700 Beratungen abgewickelt und 41.200 elektronische Gewerbeanmeldungen durchgeführt haben, so die Wirtschaftskammer.

Link: WKÖ

 

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