Jakarta. Indonesien führt in Umsetzung eines neuen Gesetzes ab November 2016 verpflichtende „Halal“-Produktkennzeichnungen ein, so die WKÖ. Bei Verstößen drohen auch österreichischen Exporteuren Strafen.
2014 wurde in Indonesien ein Halal-Gesetz (33/2014) erlassen, welches schrittweise bis 2019 voll in Kraft treten soll. Es betrifft unmittelbar Nahrungsmittel, Chemikalien, Kosmetika, Pharmazeutika usw., sei jedoch weit auslegbar, warnt die WKÖ.
Regeln und Strafen
Vorgeschrieben ist eine Zertifizierung und Kennzeichnung von Produkten als „halal“ (den islamischen Vorschriften entsprechend) bzw. „nicht-halal“.
Ab 1. November 2016 sind konkret Nahrungsmittel und Getränke betroffen, 2017 folgen Kosmetika und chemische Produkte, 2018 Pharmazeutika u.a. Dabei sind bei Verstößen empfindliche Strafen bis hin zu Freiheitsstrafen vorgesehen, warnt die WKÖ.
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