Wien. Das Straflandesgericht Wien hat heute das Strafmaß im Telekom-Prozess gegen Lobbyist Peter Hochegger und Werber Gernot Rumpold neu festgesetzt.
Hocheggers Strafe wurde von zuvor 30 Monaten unbedingter Haft auf 24 Monate, davon 8 unbedingt, herabgesetzt. Rumpold erhielt 33 Monate, davon 11 Monate unbedingt. Beide Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.
Die Neufestsetzung war notwendig geworden, weil der Oberste Gerichtshof (OGH) die ursprünglichen Schuldsprüche im Telekom-Prozess zwar bestätigt, in puncto Falschaussage aber aufgehoben hatte.
Update vom 26. 8. 2016: Die Staatsanwaltschaft Wien akzeptiert die verhängten Strafen.
Link: BMJ