Wien/London. Was bringt der Brexit im Hinblick auf die Unternehmensbesteuerung für Österreicher mit sich? TPA Horwath-Expertin Iris Burgstaller hat sich das angesehen.
Der Brexit – der voraussichtlich ab 2019 konkret werdende Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union – bringt ein erhöhtes Maß an Unsicherheit mit sich. Tendenziell bewirkt er auch höhere steuerliche Kosten für Unternehmen, die in Großbritannien unmittelbar oder auch nur mittelbar tätig sind, so TPA Horwath – ob nun als Exporteur, mit eigener Tochtergesellschaft bzw. Zweigniederlassung oder mit Kooperationen u.a.
- Die steuerlichen Folgen werden erst im Laufe der Austrittsverhandlungen klar werden, heißt es. Zwar ist die Unternehmensbeteuerung nicht harmonisiert, doch gelten die Grundfreiheiten für alle Mitgliedstaaten – insbesondere was die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) betrifft.
- Weiters ergeben sich aktuelle Umsetzungsverpflichtungen für die EU-Mitgliedstaaten aus der Umsetzung der EU Anti-Steuermissbrauchs-Richtlinie.
- Großbritannien könnte nach dem Brexit wieder eine eigenständigere Steuerpolitik verfolgen.
- Gleichzeitig könnten EU-Vorhaben wie die Common Consolidated Corporate Tax Base (CCCTB) – Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlage für die Unternehmensbesteuerung – sich beschleunigen, weil mit den Briten ein wesentlicher Gegner wegfällt.
- Wichtig ist die steuerliche Behandlung von Unternehmensgruppen bzw. Fusionen: Vieles hängt hier von einschlägigen EU-Richtlinien bzw. auch Besonderheiten im österreichischen Steuerrecht (Gruppenbesteuerung) ab – die oft an EU- bzw. EWR-Mitgliedschaft geknüpft sind. Hier werde es darauf ankommen, wie die Austrittsverhandlungen mit Großbritannien konkret ausgehen.
- Auch was Umsatzsteuer und Zölle, den grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsatz u.a. betrifft, wird viel von den Verhandlungen abhängen, so die Expertin.
Link: TPA Horwath