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Recht

Entschädigung fließt jetzt an AvW-Anleger

Graz/Wien. Nach Urteilen des Obersten Gerichtshofs (OGH) in Sachen Haftung der Wertpapierentschädigung AeW für die Schäden der AvW fließt nun das Geld: So ist bei der Kanzlei Likar, die eine oberstgerichtliche Entscheidungen erwirkt hat, die Entschädigung im zweistelligen Millionenbereich zwischenzeitig erlegt worden, heißt es.

Man werde ab sofort mit der Auszahlung der Entschädigungsbeträge an die Mandanten beginnen; aufgrund der Vielzahl werde dies allerdings bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen, so die Kanzlei.

„Wir freuen uns sehr und sind stolz, dass wir acht Jahre nach der AvW-Pleite für sämtliche Kleinanleger eine volle Entschädigung erreicht haben und nunmehr auch die Gelder fließen können“, so Arno F. Likar und Peter Griehser, die federführenden Rechtsanwälte von Likar.

Maximal 20.000 Euro

Insgesamt stellt das Finanzministerium für die AvW-Anleger 148 Millionen Euro bereit, 5 Mio. Euro hat die AeW selbst flüssig gemacht. Zur Auszahlung kontaktiert die AeW die verschiedenen Anlegervertreter bzw. wendet sich direkt an Anleger, die nicht anwaltlich vertreten sind, heißt es.

Grundsätzlich können die knapp 8000 geschädigten AvW-Anleger, die ihre Forderungen bis 2011 bei der AeW angemeldet haben, mit maximal 20.000 Euro pro Person rechnen; allerdings läuft noch ein OGH-Amtshaftungsverfahren, dass auch darüber hinausgehende Ansprüche möglichen machen könnte, so Medienberichte.

Die Anlegerentschädigung

Die AeW („Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen GmbH“) ist die gemeinsame Haftungsgesellschaft der österreichischen Wertpapierfirmen. Sie soll ähnlich wie die Entschädigungsinstrumente bei Sparguthaben dann einspringen, wenn Anleger durch die Pleite eines Mitgliedsunternehmens Geld verlieren. Zu den Regeln gehört:

  • Die AeW hat im Entschädigungsfall auf Verlangen eines Anlegers, wenn Höhe und Berechtigung der Forderung festgestellt wurden, höchstens EUR 20.000,- (pro Anleger) auszubezahlen.
  • Ein Entschädigungsfall könne nur eintreten, wenn über das Vermögen eines AeW-Mitgliedsunternehmens das Konkursverfahren eröffnet wird und dieses Unternehmen dadurch nicht mehr in der Lage ist, Anlegern Gelder zurückzuzahlen oder Finanzinstrumente zurückzugeben.

Link: AeW

Link: Likar

 

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