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Business, Recht, Steuer

Neue Regeln für Werkvertrag und Sozialversicherung

Alpbach. Eine Gesetzesänderung bei Werkverträgen kommt: Die Sozialversicherung soll künftig klarer zwischen selbstständigen und unselbstständigen Beschäftigungsverhältnissen  unterscheiden, darauf haben sich ÖGB-Präsident Erich Foglar, AK-Präsident Rudi Kaske, WKÖ-Präsident Christoph Leitl und Landwirtschaftskammer-Präsident Hermann Schultes geeinigt.

Die in Alpbach angedachte Regelung soll laut Gewerkschaft mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten bringen und Konfliktfälle vermeiden.

  • Vereinbart wurde demnach, dass sich die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVA), die Sozialversicherung der Bauern (SVB) und die Gebietskrankenkassen (GGK) künftig abstimmen.
  • Bei Prüfungen der GGK ob ein Dienst- oder Werkvertrag vorliegt, werden SVA und SVB künftig beigezogen, was auch gesetzlich verankert werden soll.

Bildung als Schlüssel

Die Diskussionen bei den Alpbacher Wirtschaftsgesprächen hätten gezeigt, dass Bildung und Qualifikation die entscheidenden Erfolgskriterien der digitalen Zukunft sind. Die Sozialpartnerpräsidenten fordern daher von der Bundesregierung ein rasches gemeinsames Vorgehen zur Umsetzung einer Bildungsreform und verweisen auf die von den Sozialpartnern erarbeiteten Maßnahmen („Bildungsfundamente“).

In Bezug auf die laufenden Finanzausgleichsverhandlungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, beharren die Sozialpartner auf ihrer Forderung nach Wiedereinführung der Zweckwidmung der Wohnbauförderungsbeiträge. Sollte die Zweckwidmung nicht rasch wiedereingeführt werden, verlangen die Sozialpartner eine Senkung der Lohnnebenkosten durch die Streichung der Wohnbauförderungsbeiträge.

Link: Alpbach

 

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