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Business, Recht

Neuer Anlauf zu Heta-Vergleich mit großen Kanzleien

Sascha Hödl ©Schönherr
Sascha Hödl ©Schönherr

Wien. Österreichs Finanzminister Hans Jörg Schelling hat am Freitag grünes Licht für die Finanzierung eines öffentlichen Angebots des Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds (KAF) an die Heta-Gläubiger gegeben.

Grundlage ist der § 2a des österreichischen Finanzmarkstabilitätsgesetzes. Damit werde das Memorandum of Understanding (MoU) umgesetzt, das der Finanzminister und eine bedeutende Anzahl von Gläubigern landesbehafteter Schuldtitel der Heta Asset Resolution AG im Mai 2016 unterzeichnet haben, heißt es bei der Wirtschaftskanzlei Schönherr, die dem Bund zur Seite steht.

Das Angebot werde durch den KAF kommenden Dienstag (6. September 2016) veröffentlicht. Die EU-Kommission hat am 1. September 2016 ihre beihilferechtliche Freigabe zum Angebot erteilt. Bereits vor Veröffentlichung des Angebots habe eine substantielle Anzahl von Heta-Gläubigern die Republik Österreich von ihrer Bereitschaft informiert, am Angebot teilzunehmen.

Damit gelinge es auch, die so genannten Lock Up Vereinbarungen zwischen Heta-Gläubigern aufzulösen, um eine Annahme des Angebots für alle Heta-Gläubiger zu ermöglichen. Der Bund erwarte daher, dass das Angebot mit den gesetzlich erforderlichen Mehrheiten angenommen wird.

Das HETA-Angebot

Die wirtschaftlichen Eckpunkte des Angebots wurden im Zuge der Veröffentlichung der Unterfertigung des MoU im Mai 2016 bekannt gegeben und gelten unverändert weiter. Das Land werde sich daher mit einem Betrag von EUR 1,2 Milliarden beteiligen. Die übrigen finanziellen Mittel werden dem KAF von Bundesseite bereitgestellt, wobei der Bund damit zu einem großen Teil die Erlöse aus der Heta-Abwicklung vorfinanziere.

Die Berater

  • Schönherr hat über die ABBAG-Abbaumanagementgesellschaft des Bundes (ABBAG) die Bundesseite bei den Verhandlungen des MoU und – in Umsetzung des MoU – maßgeblich bei der Umsetzung der komplexen Transaktion und der Ausarbeitung der umfangreichen Angebotsunterlagen begleitet.
  • Das Schönherr-Team stand unter der Federführung von Sascha Hödl (Partner; Corporate M&A), Ursula Rath (Partnerin; Banking & Finance) und Wolfgang Höller (Partner, Banking & Finance). Das weitere Kernteam von Schönherr bestand aus Stefan Paulmayer (Counsel; Banking & Finance), Miriam Simsa (Rechtsanwältin; Banking & Finance) und Thomas Kulnigg (Partner; Corporate M&A). Das Kernteam wurde durch Martin Ebner (Partner; Banking & Finance) unterstützt.
  • Die Republik Österreich als Garantin der Nullkupon-Anleihe des KAF wurde durch das Frankfurter Büro von Linklaters LLP betreut.
  • Das Land Kärnten wurde von Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP (Federführung Stephan Hutter) und zu Fragen des österreichischen Rechts von Rechtsanwalt Norbert Abel und Hausmaninger Kletter Rechtsanwälte Gesellschaft m.b.H. beraten.
  • Die das Angebot betreuenden Banken wurden international von Linklaters LLP (Federführung Peter Waltz) und zu Fragen des österreichischen Rechts von CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH beraten.

Link: Schönherr

Link: CMS Reich-Rohrwig Hainz

Link: Linklaters

 

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