Wien. Mit 30. September 2016 endet die Frist zur Beantragung der Herabsetzung von Steuervorauszahlungen 2016. Entsprechende Maßnahmen sind im Fall des Falles jetzt zu setzen, erinnert KPMG.
Da ab 1. Oktober 2016 auch die Steuernachzahlungen für 2015 verzinst werden, sollte bis Ende des Monats September eine Überprüfung der aktuellen Steuersituation vorgenommen werden, um bei Bedarf noch handeln zu können.
Weiters sei der Termin 30. 9. 2016 für die Einreichung von EU-Vorsteuererstattungsanträgen zu beachten.
Link: KPMG