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Recht

Wolf Theiss berät Heta-Gläubiger bei neuem Angebot

Christine Siegl ©Wind / Wolf Theiss
Christine Siegl ©Wind / Wolf Theiss

Wien. Beim neuerlichen – und verbesserten – Angebot des Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds an die Heta-Gläubiger wird eine der drei großen Gläubigergruppen erneut von Wolf Theiss beraten.

Ein Team von Experten der Wiener Sozietät berät bereits seit Sommer 2014 eine große Anzahl internationaler Gläubiger der Heta Asset Resolution AG, darunter u.a. die Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) sowie die Norddeutsche Landesbank (NordLB).

Auf neuem Kurs

Nach dem Scheitern des ersten Rückkaufangebots wurde am 18. 5. 2016 ein sog „Memorandum of Understanding“ mit dem Bund abgeschlossen, das die Legung eines neuen, verbesserten Angebots durch den Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds („KAF“) vorsah.

Dieses Angebot wurde nunmehr veröffentlicht, nachdem eine positive Entscheidung der Europäischen Kommission und eine ausreichende Anzahl verbindlicher Unterstützungserklärungen (sog „Support Undertakings“) durch Heta-Gläubiger vorliegen.

Das neue Angebot des KAF richtet sich an Inhaber nachrangiger und nicht-nachrangiger HETA-Schuldtitel, die mit einer Haftung des Landes Kärnten versehen sind. Die Heta-Gläubiger können hinsichtlich der Abgeltung für den Erwerb ihrer Schuldtitel durch den KAF zwischen zwei Angeboten wählen: einerseits – wie auch beim ersten Angebot – einer Barzahlung (cash offer), andererseits einem Umtausch in Nullkupon-Anleihen (Zero Coupon Bonds), die vom KAF emittiert werden und mit einer Garantie des Bundes besichert sind (exchange offer).

Claus Schneider ©Wind  / Wolf Theiss
Claus Schneider ©Wind / Wolf Theiss

Die Fälligkeit der Nullkupon-Anleihen wird zwei Bankarbeitstage vor dem Abwicklungstag anhand der in der Angebotsunterlage beschriebenen Preisformel unter Zugrundelegung des Nullkupon-Anleihen-Spread von –8,0 bp und einem Ausgabepreis iHv 90% des Nominalwerts der Nullkupon-Anleihen festgelegt.

Die Nullkuponanleihen können von jedem Heta-Gläubiger nach Ablauf einer maximal 60-tägigen Haltefrist während einer Rückkaufperiode von mindestens 180 Tagen zu einem Preis, der täglich berechnet wird und etwa 90% des Nominales betragen soll, an den KAF zurückverkauft werden (sog „Stabilisierung“). Alternativ können nachrangige Heta-Schuldtitel in langfristige Nullkupon-Schuldscheindarlehen des Bundes umgetauscht werden; hierfür gibt es keine Stabilisierung.

Das Team

Claus Schneider (Partner) und Christine Siegl (Consultant), beide Mitglieder der Practice Group Banking & Finance, haben in den letzten Wochen nicht nur intensiv an der Ausarbeitung und Verhandlung des MoU, sondern auch dessen Umsetzung durch das neuerliche Angebot des KAF gearbeitet und eine Gruppe von Heta-Gläubigern, die Heta-Schuldtitel iHv EUR 1,144 Mrd halten, beraten, so die Kanzlei.

Link: Wolf Theiss

 

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