
Wien. Hausdurchsuchungen im Kartellrecht können praktisch jedes Unternehmen – unabhängig von seiner Größe – treffen. Nur bei einer professionellen Vorbereitung auf den Ernstfall können bei einer solchen „Überraschung“ schwerwiegende Fehler verhindert werden, heißt es in einem neuen Fachbuch.
Damit das bestmöglich gelingt, biete das soeben bei Manz erschienene Handbuch „Die Hausdurchsuchung im Kartellrecht“ einen allgemeinen Überblick zum Kartellrecht, bevor es ausführlich die beiden großen Varianten schildert:
- Hausdurchsuchung durch die Bundeswettbewerbsbehörde
- Hausdurchsuchung durch die Europäische Kommission
In diesem Zusammenhang werden vor allem die wesentlichen Verfahrensabläufe, die Rechte und Pflichten des durchsuchten Unternehmens und die bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten ausführlich beschrieben.
Aus dem Inhalt:
- Beispiele zur Veranschaulichung
- Praxistipps, gewonnen aus der täglichen Berufserfahrung der Autoren sowie
- die „zehn goldenen Regeln für eine Hausdurchsuchung“
Die Autoren:
Mag. Judith Feldner ist eine auf Kartellrecht spezialisierte Rechtsanwältin bei Eisenberger & Herzog; Dr. Dieter Thalhammer, LL.M. Eur., ist Partner und Leiter der Praxisgruppe Kartellrecht bei Eisenberger & Herzog.
Link: Manz