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Recht

VKI sieht Generalanwalt des EuGH auf seiner Seite

Luxemburg/Wien. Der VKI ortet einen Etappenerfolg beim EuGH gegen die Bawag P.S.K.: Der Generalanwalt sieht strenge Mitteilungspflichten.

Der VKI beanstandete – im Auftrag des Sozialministeriums – im Rahmen einer Verbandsklage gegen die E-Banking-Bedingungen der Bawag P.S.K. u.a eine Klausel hinsichtlich der Art und Weise der Mitteilung von Änderungen zum E-Banking. Der Oberste Gerichtshof (OGH) legte die Sache dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vor.

Warten auf das Urteil

Nunmehr liegen die Schlussanträge des Generalanwaltes beim EuGH vor. Nach Ansicht des Generalanwaltes stellen Mitteilungen in der E-Mail-Box im Rahmen des E-Banking keine Mitteilung im Sinn des Zahlungsdienstgesetzes dar. Ein Rahmenvertrag könne daher auf diese Weise nicht geändert werden.

Zahlreiche Änderungen seitens der Bawag PSK im Laufe des Jahres 2016 stehen daher in Frage, meint der VKI – jedenfalls dann, wenn der EuGH wie häufig den Schlussanträgen des Generalanwalts folgt.

Link: VKI

 

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