Wien. Bereits ab 1. Oktober 2016 müssen österreichische Banken und Lebensversicherungen bei jedem neuen Konto und Vertrag genau prüfen, ob der Kunde auch in einem anderen Land steuerlich ansässig ist. Ab 2017 tritt dann der weltweite Austausch von Kontodaten ausländischer Kunden über die nationalen Steuerbehörden in Kraft.
Das kann einen Trust zur Verbergung von Schwarzgeld genauso betreffen wie einen Österreicher, der ein Konto, ein Depot oder eine Lebensversicherung in einem Nachbarland besitzt. Insgesamt nehmen 104 Staaten an diesem Verfahren teil, darunter auch exotische Staaten wie die Bahamas und Panama.
Constantin Veyder-Malberg, Vorstand der Capital Bank, kommentierte das am Freitag bei einem Pressegespräch des Finanzjournalistenforums: „Der weltweite Austausch von Kontendaten wirkt wie ein Global Warming für Steueroasen. Es wird diese alle austrocknen. Steuerflüchtlinge werden ihrem Heimatstaat künftig am Serviertablett präsentiert.“
Muss der Fiskus wirklich alles wissen?
Zwar könne ein Konto im Ausland durchaus korrekt versteuert sein. Trotzdem sei es aus Gründen der Diskretion nicht jedermanns Sache, dass der Fiskus in Österreich genaue Kenntnisse über Kontonummern und Guthabenstand im Ausland erfahre, so Veyder-Malberg.
Wer dies nicht möchte, kann noch bis Ende des Jahres die Guthaben zu einem heimischen Institut transferieren und die ausländischen Kontoverbindungen schließen. Dabei geht es in der Praxis nicht nur um betuchte Kunden in der Schweiz oder Liechtenstein, sondern zum Beispiel auch um viele Tausend Kleinanleger, die ein Fondsdepot in Luxemburg besitzen.
Auch Österreicher, die in Zukunft beruflich ins Ausland umziehen, werden vom Austausch der Kontendaten erfasst. Sämtliche österreichischen Bankkonten und Lebensversicherungsverträge würden dann samt Guthaben an das neue Wohnsitzland gemeldet.
Bereits ab 1. Oktober 2016 müssen österreichische Banken und Lebensversicherungen bei jedem neuen Konto und Vertrag genau prüfen, ob der Kunde auch in einem anderen Land steuerlich ansässig ist. Dies kann zum Beispiel schon dann der Fall sein, wenn im Ausland ein Ferienhaus besessen wird. Volker Enzi, Chef von C-Suite Compliance, einer Unternehmensberatung für den Finanzsektor: „Zweifelsfälle werden oft nur von Steuerberatern geklärt werden können.“ Hier gelte es sowohl die Regeln der Industriestaaten-Organisation OECD zu berücksichtigen als auch etwaige Doppelbesteuerungs-Abkommen.
Hohe Strafen bei Verstoß gegen Meldepflicht
Auf keinen Falls sollten Bankmitarbeiter oder Versicherungsvermittler den Kunden raten, einen Auslandsbezug nicht anzugeben. Dies könne, so Enzi, mit bis zu 200.000 Euro bestraft werden. Auch bestehende Konten müssen von den Finanzinstituten auf Indizien einer relevanten Verbindung ins Ausland geprüft werden. Dies könne zum Beispiel ein Dauerauftrag ins Ausland sein. Hier müsste dann mit jedem möglicherweise involvierten Kunden abgeklärt werden, ob ein ausländischer Steuersitz vorliegt.
Nicht auszuschließen ist, dass manche Banken zur Vereinfachung Kunden auch ohne vorheriges Gespräch melden. Veyder-Malberg: „Das muss dann noch längst keine Steuerpflicht auslösen, kann aber zumindest einen zusätzlichen Aufwand bei Anfragen von ausländischen Finanzämtern bedeuten.“
Neues zentrales Kontenregister tritt in Kraft
Ebenfalls mit 1. Oktober 2016 tritt das zentrale Kontenregister in Kraft. Bei diesem rein österreichischen Verfahren werden sämtliche inländischen Bankverbindungen vom Girokonto bis zum Bausparvertrag zentral gespeichert. Jeder Bürger bekommt dafür ein spezifisches Personenkennzeichen.
C-Suite-Chef Enzi: „Die Abfrage der Konten darf aber nicht einfach im Schrotschuss-Verfahren durch das Finanzamt erfolgen. Dafür wäre zum Beispiel das Vorliegen eines konkreten Verdachtes und ein Straf- oder Finanzstrafverfahren erforderlich.“
Das neue Kontenregister habe in manchen Fällen sogar Vorteile für Betroffene, so Veyder-Malberg: „Früher wurden solche Anfragen über die Bankenverbände an jedes Institut in Österreich weitergeleitet. Es konnten also Tausende Bankmitarbeiter sehen, dass ein Bürger in Verdacht steht, eine strafbare Handlung begangen zu haben.“ Künftig beschränken sich die Anfragen nur auf die Institute, die unter dem Personenkennzeichen gespeichert sind.
Die Erstmeldungen für das Register bedeuten für die Banken einen erheblichen Aufwand. Jeder Kontoinhaber muss mit dem Melderegister abgeglichen werden. Veyder-Malberg: „Allein in der Capital Bank betrifft das fast 200.000 Personen. Und es ist dabei auch genau nachzugehen, ob etwa der Josef Müller im Register ident ist mit dem Sepp Müller, der Inhaber des Kontos ist.“
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