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Recht, Steuer

Neue Regeln für Verrechnungspreise jetzt in Kraft

Wien. Mit August 2016 ist das neue Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG) in Kraft getreten. Es bringt eine Ausweitung der Dokumentationsvorschriften für international tätige Konzerne für Wirtschaftsjahre beginnend ab 1. Jänner 2016, so Moore Stephens. Die Zeit ist reif, sich mit den Änderungen zu befassen.

In Anlehnung an die Vorgabe der OECD sieht das VPDG demnach eine dreiteilige Dokumentationsverpflichtung vor:

  1. Stammdokumentation („Master file“)
  2. Landesspezifische Dokumentation („Local file“)
  3. Länderbezogene Berichtserstattung (Country-by-Country Report, „CbCR“)

Das „Master File“ beschreibt die gesamte Unternehmensgruppe und ihre weltweiten Geschäftstätigkeiten und Verrechnungspreispolitik.

Das „Local File“ ergänzt das Master File und beinhaltet Informationen zu spezifischen Geschäftsvorfällen der jeweiligen inländischen Einheit. Der „Country-by-Country Report“ hat im Wesentlichen Auskunft über die weltweite Verteilung der Erträge, der Steuern und Geschäftstätigkeiten sowie der Auflistung aller Geschäftseinheiten des multinationalen Konzerns bereitzustellen, so Moore Stephens. Es ist zulässig, die Dokumentation in Englisch zu erstellen.

Verpflichtungen je nach Größe

Der Umfang der Dokumentationspflicht ist von der Größe des Umsatzes abhängig:

Die Erstellung eines „Master und Local Files“ ist verpflichtend, wenn die nach österreichischem Rechnungslegungsvorschriften erzielten Umsatzerlöse 50 Mio Euro in den letzten beiden vorangegangenen Wirtschaftsjahren überschritten haben.

Die Verpflichtung zur Erstellung eines „CbCR“ tritt ein, wenn der Konzernumsatz laut konsolidierter Gewinn- und Verlustrechnung im Vorjahr mindestens 750 Mio. Euro erreicht hat.

Es gibt im Weiteren zahlreiche weitere Bestimmungen zu beachten, etwa die einschlägigen Fristen, die Vorschriften zur Erstellung durch bestimmte Konzerneinheiten, eigene Strafbestimmungen u.a., heißt es weiter.

Link: Moore Stephens City Treuhand

 

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