Wien. Das Europäische Erbrecht ist zwar bereits seit 17. August 2015 in Kraft, aber noch nicht in der öffentlichen Wahrnehmung angekommen. Steuerberater SOT Libertas Intercount und Alix Frank Rechtsanwälte luden zur Diskussion.
Friedrich Spritzey, Partner der SOT Libertas Intercount, begrüßte die Zuhörer und verwies auf die Wichtigkeit dieses Themas.
„Wer sich nicht rechtzeitig über das gültige Erbrecht informiert und dementsprechend sein Testament verfasst, kann seinen Erben durchaus Schaden zufügen, da ungewollte steuerliche und rechtliche Konsequenzen zum Tragen kommen können“, so Rechtsanwalt Franz Heidinger.
Kein Allheilmittel
„Der Zusatz im Testament, dass österreichisches Erbrecht zum Tragen kommen muss, kann zwar erbrechtliche aber nicht die steuerrechtlichen Probleme lösen. Denn durch eine Ferienwohnung oder ein Haus z.B. in Spanien, in dem man die letzten Jahre auch ständig wohnte, kann man in spanische Erbschaftssteuer- und Ertragssteuerbelastungen geraten“, so die beiden Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Christina Pichler und Philip Verdino der SOT Libertas Intercount.
Fazit der Veranstaltung: Es sei unbedingt nötig ein Testament aufzusetzen, bzw. bestehende Testamente dahingehend zu überprüfen, ob auch die gewünschte Rechtswahl eindeutig sowie formal richtig ausgewiesen ist und keine steuerlichen Risiken bestehen.
Unter den Zuschauern gesichtet wurden laut den Angaben: Michael Nicolussi Moretto, Brauchart & Nicolussi GmbH; Dr. Leopold Gartler, Gartler & Partner GmbH; Dr. Susanne Höllinger, Kathrein Privatbank AG; Dr. Ernst Burger, Burger & Partner Wirtschaftsprüfungs GmbH; Alexander Krings, LH86VIE Liegenschaftsverwaltungs GmbH & Co KG; Dkfm. Emma-Rosa Blasbichler, Rechtsanwaltskanzlei Dr. Blasbichler; Dr. Brigitta Schwarz, MBA, Inara GmbH; Mag. Katharina Pfersmann, Steuerberatungsgruppe Dr. Schmalzl; Elfriede Kraft, Real Estate Investors AG; Dr. Alix Frank, Alix Frank Rechtsanwälte GmbH und Mag. Elisabeth Waldner, SOT Süd-Ost Treuhand GmbH.
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