Der VwGH hielt vor kurzem (zum wiederholten Male) fest, dass rückwirkende Rechtsgeschäfte steuerlich grundsätzlich nicht anzuerkennen seien. Was das mit dem Gehaltsverzicht eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers zu tun hat, können Sie in der Entscheidungsbesprechung von Dr. Clemens Endfellner nachlesen. Außerdem: ein Überblick über aktuelle Leitlinien des Mehrwertsteuer-Ausschusses, präsentiert von Dr. Wolfgang Berger. >>> Weiter
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