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Business, Recht, Steuer, Werbung

Zur Übertragung eines Bausparvertrages

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Univ.-Prof. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, CMS

Die Erben des Bausparers müssen eine vertragliche Abtretungsvereinbarung zwischen Bausparer und Vermittler gegen sich gelten lassen.

Der OGH befasste sich jüngst mit der Frage, ob eine Abtretungsvereinbarung, wonach der Bausparer sein Guthaben aus dem Bausparvertrag an jemanden anderen abtritt (hier: an den Vermittler des Bausparvertrages) gültig ist und auch die Erben bindet. Dies bejahte der OGH (3 Ob 17/16w). [mehr]

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