3. Oktober 2016 Business, Recht, Steuer, Werbung Zur Übertragung eines Bausparvertrages Univ.-Prof. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, CMS Die Erben des Bausparers müssen eine vertragliche Abtretungsvereinbarung zwischen Bausparer und Vermittler gegen sich gelten lassen. Der OGH befasste sich jüngst mit der Frage, ob eine Abtretungsvereinbarung, wonach der Bausparer sein Guthaben aus dem Bausparvertrag an jemanden anderen abtritt (hier: an den Vermittler des Bausparvertrages) gültig ist und auch die Erben bindet. Dies bejahte der OGH (3 Ob 17/16w). [mehr] (Werbung) Weitere Meldungen:AmCham Österreich startet Initiative für Female LeadershipIfM-Forum behandelte ESG, AI und GenerationenwechselRatgeber: Mit Kreativität bei Verhandlungen punktenTagung: Dos and Don’ts bei Management-Verträgen