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Recht

ISPA will neue Gesetze gegen falsche Abmahnschreiben

Wien. Der Internetprovider-Verband ISPA fordert nach betrügerischen Abmahnschreiben einer angeblichen deutschen „Anwaltskanzlei” Verbesserungen beim Urheberrecht.

Bekanntlich haben einige österreichische Unternehmen, darunter auch Internet Service Provider, Mahnschreiben einer deutschen Rechtsanwaltskanzlei erhalten – die es aber offensichtlich gar nicht gibt.

Nach derzeitigen Informationen existiert an der angegebenen Adresse nämlich weder dieses Büro, noch ist das Unternehmen in entsprechenden Registern eingetragen. Dies hat mittlerweile auch die Berliner Rechtsanwaltskammer bestätigt und empfiehlt auf das Schreiben nicht zu reagieren, so die ISPA.

Im Schreiben wird den adressierten Unternehmen vorgeworfen, dass sie durch unerlaubte Verwertung eines Filmes das Urheberrecht verletzt hätten und durch eine Zahlung von 950 Euro von einer Klage abgesehen werde.

Auch Unternehmen sind betroffen

Die ISPA sieht während der letzten Jahre einen Anstieg von Klagsdrohungen in Zusammenhang mit angeblichen Verletzungen des Urheberrechtes im Internet. Häufig seien Unternehmen davon betroffen.

Vor allem Internet Service Provider erhalten neben derartigen Abmahnungen auch zahlreiche Sperraufforderungen für Seiten mit angeblich illegalen Inhalten, wogegen sie bereits seit Jahren gerichtlich ankämpfen. Die große Rechtsunsicherheit rund um das Urheberrecht spiele jedoch auch Betrügern in die Hände, wie das aktuelle Beispiel zeige.

Die ISPA fordert nun vom Gesetzgeber, die Rechtssicherheit für Nutzerinnen und Nutzer, aber auch für Internet Service Provider zu erhöhen und darauf hinzuwirken, die komplizierten und praxisfernen Regelungen des Urheberrechts verständlicher zu gestalten.

Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA: „In Österreich erfolgt eine Beauskunftung von IP-Adressen durch die Provider ausschließlich gegenüber Strafgerichten sowie bestimmten Behörden, wie Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft, sofern es hierzu eine gesetzliche Grundlage im Telekommunikationsgesetz gibt. Eine Auskunft an Privatpersonen, Unternehmen oder Anwaltskanzleien ist daher nicht erlaubt und wird von den Providern auch nicht erteilt und strikt abgelehnt.“

Vor Kurzem hat die Europäische Kommission mit einem Vorschlag aufhorchen lassen, der eine „Modernisierung“ des Urheberrechts auf digitaler Ebene sein soll, jedoch für die ISPA einen eklatanten Rückschritt darstellt. Die ISPA als Vertreterin der österreichischen Internet-Wirtschaft setze sich konsequent für einen Urheberrechtsrahmen ein, der die Rechte der Verbraucher stärkt und die Entwicklung innovativer Online-Dienste fördert.

Für die ISPA sind zwei wesentliche Entwicklungen alarmierend, die im Entwurf der Kommission festgehalten sind:

  • Einerseits sollen Hosting Sites dazu gezwungen werden zu prüfen, ob Uploads allfällige Urheberrechtsansprüche verletzen,
  • andererseits werde mit dem geplanten Leistungsschutzrecht der Grundsatz der freien Verlinkung im Internet untergraben.

„Anstatt das Urheberrecht endlich internetfit zu machen, soll es nach den Vorstellungen der EU-Kommission so gestaltet werden, dass sowohl auf Hosting-Anbieter eine Mehrbelastung als auch auf Nutzerinnen und Nutzer sowie auf innovative Online-Anbieter ein rechtlicher Graubereich zukommt“, so Schubert.

Link: ISPA

 

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