
Wien. Bürgerinitiativen haben in den letzten Jahren – nicht zuletzt auch durch völker- und gemeinschaftsrechtliche Vorgaben – stetig an Bedeutung gewonnen. Ein neues Buch beleuchtet ihre Rolle in UVP-Verfahren.
Von besonderer Relevanz sind die Mitwirkungsechte der Bürger dann, wenn ein Projekt im räumlichen Umfeld der Betroffenen verwirklicht werden soll. Sind von dem geplanten Vorhaben eine größere Anzahl von Personen berührt (was idR der Fall ist), bietet sich für diese das Institut der BI an, heißt es beim Verlag Österreich.
In einem solchen Fall eröffne das Instrument der BI den Betroffenen sowohl eine Partizipations- als auch eine Informationsplattform.
Behandelt werden in der Neuerscheinung demnach folgende Punkte:
- Bürgerinitiativen im internationalen und im Unionsrecht
- Konstituierung von Bürgerinitiativen
- Rechte von Bürgerinitiativen
- Bürgerinitiativen im vereinfachten und ordentlichen UVP-Verfahren
- Antragslegitimation und Vertretungsbefugnis von Bürgerinitiativen
- Bürgerinitiative als Verein?
- Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit von Bürgerinitiativen
- Bürgerinitiative als betroffene Öffentlichkeit iSd UVP-RL und der Aarhus-Konvention?
- Erwerb und Verlust der Parteistellung
- Beschwerdelegitimation an VfGH und VwGH
- Bürgerinitiative vs Umweltorganisation (UVP-G + UVP-RL)
- Judikatur des Umweltsenats + BVwG + VwGH + VfGH zu Bürgerinitiativen
Die Autoren
- Univ-Prof. Dr. Peter Bußjäger ist Universitätsprofessor am Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Universität Innsbruck, Direktor des Instituts für Föderalismus in Innsbruck und Forschungsbeauftragter des Liechtenstein-Instituts sowie Mitglied des Staatsgerichtshofs des Fürstentums Liechtenstein.
- Dr. Stefan Lampert ist bei einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei tätig. Er hat sich auf Verwaltungsrecht mit Schwerpunkt Umwelt-, Energie, Bau- und Raumordnungsrecht spezialisiert.
Link: Verlag Österreich