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Business, Recht, Steuer, Veranstaltung

Tagung der Uni Wien: Betriebspension im KV

Uni Wien ©ejn P1010829
Uni Wien ©ejn P1010829

Wien. Mehr betriebliche Altersvorsorge als Element in Kollektivverträgen? Auf Einladung des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien fand am 10. Oktober 2016 in Wien dazu eine Fachtagung statt.

Kollektivverträge könnten rechtlich den Zugang zu Betriebspensionen verbessern und sozialpolitisch hohe Standards gewährleisten, so die Uni. Immerhin erfassen Kollektivverträge als zentrales Gestaltungsmittel der Arbeitsbedingungen etwa 98 Prozent der unselbständig Beschäftigten.

Trotz zunehmender sozialpolitischer Bedeutung wurde das Thema Pensionen in den Kollektivverträgen bislang wenig bedacht. Die Kollektivvertragspartner könnten das Thema in Form von Betriebspensionen aktiv mitgestalten. Rechtlich sei dies in vielfältiger Weise möglich.

Die Veranstaltung

Auf Einladung des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien fand am 10. Oktober 2016 in Wien eine Fachtagung statt. In vier Vorträgen wurden die Möglichkeiten und Grenzen von Betriebspensionen in Kollektivverträgen eingehend erörtert. Mitdiskutiert haben Vertreter der interessierten Institutionen: Pensionskassen, Sozialpartner, Berater, Versicherungen, Finanzmarktaufsicht, Pensionistenverbände und Wissenschaft

  •  Im ersten Vortrag referierte Josef Wöss von der Arbeiterkammer Wien zu „Betriebspensionszusagen in Kollektivverträgen: Bestandsaufnahme und Empirie“.
  • Anschließend widmete sich Michael Reiner vom Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien der normativen Regelungsmacht des Kollektivvertrags betreffend Betriebspensionen.
  • Wolfgang Mazal (Institut für Arbeits- und Sozialrecht, Uni Wien) behandelte das Thema „Öffnungsklauseln im Kollektivvertrag für arbeitnehmerfinanzierte Betriebspensionen gem. § 27 Z 7 lit a EStG“.
  • Abschließend erklärte Linda Kreil (WU Wien und Engelbrecht Rechtsanwälte), wie bestehende betriebliche Sozialleistungen bei der Einführung einer Betriebspension durch Kollektivvertrag zu berücksichtigen sind.

Die Aufgabe

Die Schriftfassungen der Vorträge werden demnächst in einem Tagungsband im Verlag „new acadmic press“ veröffentlicht, heißt es weiter.

„Die lebhafte Diskussion hat gezeigt, wie wichtig das Thema ist. Gerade im Steuerrecht sollte aber nachgeschärft werden: Auch für die Vorsorgebeiträge der Arbeitnehmer sollte eine Endbesteuerung generell erst in der Pensionsphase erfolgen. Dies ist auch verfassungsrechtlich geboten“, erklärt Mazal.

„Durch die aufgrund der Pensionsreformen sinkenden Ersatzraten in der ersten Pensionssäule wird private Zusatzaltersvorsorge tendenziell wichtiger. Die Kollektivvertragspartner sollten diese Entwicklung ernst nehmen, aufgreifen, und ihr durch Betriebspensionen eine sozialpolitisch sinnvolle Richtung geben“, ergänzt Reiner.

Link: Uni Wien (Arbeitsrecht)

 

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