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Recht

Berater des Bundes freuen sich über erfolgreichen Heta-Deal

Sascha Hödl ©Schönherr
Sascha Hödl ©Schönherr

Wien. Schönherr hat die Bundesseite beim Rückkaufangebot der Schuldtitel der Heta Asset Resolution AG beraten. Die jetzt erfolgte Zustimmung der Gläubiger ist Anlass zur Freude – und zwar auch bei Linklaters, Skadden, Hausmaninger Kletter, CMS und weiteren involvierten Beratern auf Seiten von Republik, Banken und Land Kärnten.

Neben einem Beitrag des Landes Kärnten von 1,2 Milliarden Euro werden die finanziellen Mittel für den Rückkauf über die Abbaumanagementgesellschaft des Bundes (ABBAG) bereitgestellt. Der Bund finanziert damit zu einem großen Teil die Erlöse der Heta-Abwicklung vor.

Der Ablauf

Am 10. Oktober 2016 hat der Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds (K-AF) wie berichtet bekanntgegeben, dass die erforderliche Mehrheit von Gläubigern der Heta das Angebot gemäß § 2a FinStaG angenommen hat. Gegenstand des Angebots war der Rückkauf von vorrangigen und nachrangigen landesbehafteten Schuldtiteln der Heta mit einer Gesamtnominale von rund EUR 10,80 Milliarden.

Das Angebot wurde u.a. unterbreitet, um eine geordnete Abwicklung der Heta zu ermöglichen, wesentliche Störungen der österreichischen Volkswirtschaft zu vermeiden, das makroökonomische Gleichgewicht zu erhalten und die österreichische Volkswirtschaft zu schützen, zählt Schönherr der Argumente-Katalog der öffentlichen Hand auf.

Das Angebot haben insgesamt 98,71% der Gläubiger aller landesbehafteten Heta-Schuldtitel angenommen. Konkret haben Gläubiger von 99,55% aller vorrangigen Heta-Schuldtitel und 89,42% aller nachrangigen Heta-Schuldtitel das Angebot angenommen. Damit wurden die gesetzlichen Annahmeschwellen von 25% je Schuldtitelklasse um insgesamt 66,66% deutlich überschritten.

Der Hintergrund

Die erfolgreiche Annahme des Angebots sei das Ergebnis des durch die Republik Österreich am 18. Mai mit Gläubigern der Heta abgeschlossenen Memorandum of Understanding (MoU). Durch den Abschluss des MoU war es dem Bund gelungen, bereits vor Start des Angebots einen beträchtlichen Teil von Heta-Gläubigern zur Annahme des Angebots zu bewegen, so die Kanzlei.

Die Bundesseite wurde sowohl bei Verhandlung des MoU, als auch bei dessen Umsetzung durch Schönherr Rechtsanwälte GmbH federführend betreut. Zu den Aufgaben von Schönherr zählte insbesondere die Gestaltung und Verhandlung der wesentlichen Transaktions- und Finanzierungsverträge. Ebenso zeichnete Schönherr für die Anpassung der Angebotsunterlage an die komplexe neue Angebotsstruktur verantwortlich. So musste das Angebot von einem reinen Barangebot auf ein kombiniertes Bar- und Umtauschangebot umgestellt werden, heißt es weiter.

„Die überwältigende Annahme des Rückkauf-Angebots durch Heta-Gläubiger stellt einen bedeutenden Meilenstein in der geordneten Abwicklung der Heta dar“, so Schönherr-Partner Sascha Hödl.

Die Teams

  • Das Schönherr-Team stand unter der Federführung von Hödl (Partner; Corporate/M&A), Ursula Rath (Partnerin; Banking & Finance) und Wolfgang Höller (Partner; Banking & Finance). Das weitere Kernteam von Schönherr bestand aus Stefan Paulmayer (Counsel; Banking & Finance), Miriam Simsa (Rechtsanwältin; Banking & Finance) und Thomas Kulnigg (Partner; Corporate/M&A). Das Kernteam wurde durch Martin Ebner (Partner; Banking & Finance) unterstützt.
  • Die Republik Österreich als Garantin der Nullkupon-Anleihe des K-AF wurde durch das Frankfurter Büro von Linklaters betreut.
  • Das Land Kärnten wurde von Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom (Federführung Stephan Hutter) beraten.
  • Zu Fragen des österreichischen Rechts hatte Kärnten Rechtsanwalt Norbert Abel und Hausmaninger Kletter Rechtsanwälte zur Seite.
  • Die das Angebot betreuenden Banken wurden international von Linklaters (Federführung Peter Waltz) und zu Fragen des österreichischen Rechts von CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte beraten.
  • Die Ithuba Capital AG war für die Republik Österreich (Bund) als Finanzberater tätig.

Link: CMS

Link: Hausmaninger Kletter

Link: Linklaters

Link: Schönherr

Link: Skadden

 

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