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Recht

Neues bei Exekutionen, Rechtspflegern, Beamten-Besoldung

Wien. Die Regierung hat im Justizausschuss des Nationalrats Novellen zur Exekutionsordnung und zum Rechtspflegergesetz vorgelegt. Auch die Justizwache und die Beamtenbesoldung war Thema im Parlament.

Die Novelle der Exekutionsordnung bringt Begleitregelungen zur EU-Verordnung betreffend die vorläufige Kontenpfändung und zielt darauf ab, die grenzüberschreitende Eintreibung von Forderungen zu erleichtern, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

  • Im Wesentlichen soll dadurch verhindert werden, dass Schuldner durch Abheben oder Überweisung von Geldern auf einem Bankkonto innerhalb der EU die Vollstreckung eines Exekutionstitels gefährden.
  • Vorgesehen sind aber auch Erleichterungen für Arbeitgeber bei der Lohnpfändung. So wird für den Fall, dass Arbeitnehmer mehrere Tätigkeiten ausüben, die Zusammenrechnung der daraus entstehenden Bezüge vereinfacht.
  • Schließlich präzisiert die Novelle auch die Bestimmungen für Internetversteigerungen auf der Plattform Justiz-auktion.at.

Zuständigkeiten neu abgegrenzt

Das Rechtspflegergesetz regelt grundsätzlich die Verteilung der funktionellen Zuständigkeiten zwischen RichterInnen und RechtspflegerInnen. Soweit sich diese Zuständigkeitsverteilung an Wertgrenzen festmache, entsprechen diese aufgrund der laufenden Geldentwertung nicht mehr der Ausgangslage und sollen nun durch eine entsprechende Novelle angepasst werden.

Darüber hinaus bringe die Vorlage aber auch eine Verschiebung der Zuständigkeiten auf Basis von Erfahrungen aus der Praxis, wobei nun vor allem beabsichtigt ist, Mehrfachzuständigkeiten für einen Akt zu vermeiden und Sachthemen zu bündeln.

Wo gehört die Justizwache hin?

Die FPÖ spricht sich in einem Entschließungsantrag dafür aus, die Justizwache als Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes in das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) aufzunehmen.

Obwohl die Justizwache Exekutivaufgaben sowohl innerhalb von Haftanstalten als auch im öffentlichen Raum erfülle und ständig einer besonderen Gefährdung ausgesetzt sei, sei sie im Gegensatz zu Polizeibeamten, Angehörigen von Sicherheitsbehörden und Gemeindewachkörpern nicht als Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes definiert, kritisiert Abgeordneter Christian Lausch.

Neues bei Beamten-Besoldung

Anfang 2015 hat das Parlament ein neues Besoldungsschema für den Bundesdienst beschlossen. In Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wurde das System der Gehaltseinstufung auf neue Beine gestellt, um drohende Mehrkosten in Milliardenhöhe für den Staatshaushalt zu vermeiden.

Konkret ging es um die Frage der Nicht-Anrechnung von Vordienstzeiten, die vor dem 18. Lebensjahr zurückgelegt wurden. Die gesetzlichen Bestimmungen wurden seither mehrfach nachgebessert, nun hat die Regierung in Folge eines Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofs vom 9. September dem Nationalrat neuerlich einen Gesetzentwurf zugeleitet. Ziel sei eine Präzisierung der Übergangsbestimmungen.

  • Mit der Gesetzesnovelle wird im Gehaltsgesetz und im Vertragsbedienstetengesetz klargestellt, dass die neuen Einstufungsregelungen ausnahmslos für alle Bediensteten anzuwenden sind. Und zwar auch in jenen Verfahren, die zum Zeitpunkt der Kundmachung der Besoldungsreform Mitte Februar 2015 bereits gerichtlich anhängig waren.
  • Als Ausgangspunkt für die Überleitung der Bediensteten in das neue Gehaltsschema sind demnach stets die tatsächlichen damaligen Bezüge heranzuziehen.
  • Um diesen Grundsatz zu verdeutlichen, wird auch der früher geltende „Vorrückungsstichtag“ rückwirkend aus dem Rechtsbestand entfernt.
  • Ausdrücklich ausgeschlossen wird zudem eine Berücksichtigung vor dem 18. Geburtstag zurückgelegter Vordienstzeiten bei der Überleitung bzw. der Bemessung der Einstufung.
  • Zur Vermeidung „grob unsachlicher Effekte“, wie sie der Verwaltungsgerichtshof befürchtet, werden die Dienstbehörden verpflichtet, Berichtigungen bloßer Eingabe- und Rechenfehler bei der Überleitung zu berücksichtigen.
  • Gleichzeitig wird den Bediensteten eine gerichtliche Überprüfung der Gestion der Lohnverrechnung im Überleitungsmonat ermöglicht.

In den Erläuterungen macht die Regierung geltend, dass eine pauschale Überleitung in das neue Besoldungssschema auf Grundlage der bisherigen Gehälter, also ohne individuelle Berücksichtigung von Vordienstzeiten, erforderlich ist, um drohende deutliche Gehaltseinbußen für zahlreiche Bedienstete zu vermeiden. In diesem Sinn ist sie auch überzeugt, dass die gewählte Vorgangsweise EU-rechtlich halten wird, heißt es weiter.

Link: Parlament

 

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