Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Business, Recht

So verleiht die Heta-Einigung Auftrieb

Wien/Klagenfurt. Nach der Einigung mit den Heta-Gläubigern hat die Ratingagentur Moody’s das Bonitätsrating von Kärnten deutlich erhöht: Statt B1 gilt nun A3, mit positivem Ausblick. Unterdessen freuen sich auch Gläubigeranwälte wie Binder Grösswang und Dorda Brugger Jordis über den Deal.

Was wurde nicht an Ungemach vorausgesagt, von der Landespleite Kärntens bis zum Ende des Finanzplatzes Österreich. Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser möchte nun wieder die Finanzmärkte als Finanzierungsquelle für sein Bundesland heranziehen, statt ausschließlich die Bundesfinanzierungsagentur.

Zufriedenheit bei den Anwälten

Auch die Anwälte der Gläubiger zeigen jetzt – wie die Berater von Bund und Land Kärnten – öffentlich Zufriedenheit mit dem Deal. So war Binder Grösswang als Vertreter der größten Gläubigergruppe an den Verhandlungen des Memorandum of Understanding der Heta Gläubiger mit dem österreichischen Finanzministerium (BMF) und dessen Umsetzung maßgeblich beteiligt, wie es bei der Kanzlei heißt.

Die Verhandlungen mit dem BMF führten Tibor Fabian (Partner, Banking & Finance), Christian Klausegger (Partner, Dispute Resolution), Florian Khol (Partner, Capital Markets),  Johannes Barbist (Partner, Verwaltungsrecht), Clarissa Nitsch (Rechtsanwältin, Dispute Resolution) und Therese Frank (Rechtsanwältin, Dispute Resolution).

Das Mandat wird federführend von Christian Klausegger und Tibor Fabian betreut, die sich über die breite Akzeptanz der von ihnen mitentwickelten Lösung erfreut zeigen: „Es freut uns, dass die gemeinsam mit unseren Mandanten entwickelte Lösung von der großen Mehrheit der Gläubiger akzeptiert wurde“, so ein Statement.

Auch Andreas Zahradnik und Bernhard Müller, Partner bei Dorda Brugger Jordis, vertraten als österreichische Beraterteam eine große Gruppe von Heta-Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Dem Team gehörten u.a. auch die Anwälte Christoph Hilkesberger (Bankrecht/Restrukturierung) und Stephan Steinhofer (Zivilprozessrecht) sowie der Rechtsanwaltsanwärter Christian Krüger-Schöller (Bankrecht) an.

Als deutsche Berater der im „Par“-Investorenpool organisierten Gläubiger (Banken, Versicherer, Asset Manager sowie öffentliche Institutionen) trat unter der Leitung von Roland Hoffmann-Theinert ein Team der deutschen Wirtschaftskanzlei Görg auf. Bereits im Mai 2016 wurde zwischen einer Gruppe von Gläubigern der Heta, denen auch die von Dorda beratenen Gläubiger angehörten, und der Republik Österreich ein Memorandum of Understanding ausverhandelt, auf dessen Grundlage das nunmehr angenommene Angebot an die Gläubiger der Heta erfolgte, heißt es bei der Kanzlei.

Die Gläubiger im Par-Investorenpool wurden von Görg und Dorda schon im Rahmen der Verfahren in Zusammenhang mit dem von der Finanzmarktaufsicht FMA am 1.3.2015 erlassenen Moratorium und dem am 11.4.2015 erlassenen Schuldenschnitt (bail-in) beraten. Darüber hinaus haben Görg und Dorda den Par-Investorenpool bei der Koordination mit weiteren Gläubigergruppen und dem Abschluss der medienwirksamen Lock-Up-Vereinbarung und bis zum nun angenommenen Angebot begleitet.

Alle Gläubiger? Nicht alle…

Noch nicht begeistert ist die Gläubigergemeinschaft Teutonia: Sie leitet ihr Statement mit den Worten ein: „Die österreichische Bundesregierung hat unter Führung von Finanzminister Schelling Österreichs Reputation als Rechtsstaat und als Kapitalmarktteilnehmer auf dem Bazar des innenpolitischen Populismus verscherbelt.“ Mit Annahme des Angebots des Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (KAF) sei die Causa Heta für den Kapitalmarkt nicht beendet. Immerhin wird weiter rechtlich gegen den Schuldenschnitt vorgegangen, wird erinnert.

Viele Gläubiger haben das „Angebot“ nicht aus freiwilligen Beweggründen angenommen, sondern weil sie aufgrund der international einmaligen Diskriminierung bei Nichtannahme des Angebotes (basierend auf missbräuchlicher Anlassgesetzgebung) in Kombination mit nachträglich eingeführten Collective Action Clauses (FinStaG §2a (4)) dazu genötigt wurden, meint die Teutonia. Mindestens so schlimm wiege, dass sich die Anlassgesetzgebung nur auf die Heta-Haftungsgläubiger und nicht auf alle Gläubiger Kärntens bezieht.

Es liege nun also am Verfassungsgerichtshof, „die Reputation Österreichs wiederherzustellen“. Sollte der Verfassungsgerichtshof ähnlich wie beim HaaSanG entscheiden, so müsste das Angebot des Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (KAF) unter Umständen rückabgewickelt werden. Auf dieses Risiko wird bereits im Angebotsprospekt des KAF (S. 60) ausdrücklich hingewiesen. In diesem Fall könnte Kärnten noch immer in die Insolvenz schlittern.

Link: Binder Grösswang

Link: Dorda Brugger Jordis

Link: Görg

 

Weitere Meldungen:

  1. RWE bringt erste grüne Anleihe in USA mit Clifford Chance
  2. Vonovia holt sich 850 Millionen Euro mit White & Case
  3. Schaeffler holt sich 850 Mio. Euro: White & Case berät Banken
  4. Wohnbaukredite wachsen wieder, Firmenkredite bleiben flau