An den Gletschern beginnt bereits wieder die Skisaison, in den tiefergelegenen Skigebieten mag es eventuell noch ein wenig dauern. Steuerlich interessant ist dabei ua, welche Nutzungsdauer ein Skihändler für die von ihm verliehene Ausrüstung ansetzen darf. Dazu hat sich nun das BFG ausführlich geäußert – die wichtigsten Punkte des Erkenntnisses finden Sie im Artikel von Dr. Clemens Endfellner. Die Frage, ob bei einem unsubstanziierten Parteienvorbringen Beschwerdezinsen zustehen, wird in der Entscheidungszusammenfassung von Mag. Madeleine Grünsteidl beantwortet. >>> Weiter
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