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Jobs, Recht

Die Korruptionsjäger als letzte moderne Helden

Parlament ©ejn
Parlament ©ejn

Wien. Lob aller Parteien gab es jetzt im parlamentarischen Justizausschuss für die noch junge Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft: Die Abgeordneten drängen auf die Besetzung der noch freien Planstellen.

Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) habe sich als Erfolgsmodell erwiesen. Auch der Erfahrungsbericht der Justiz zu den jüngsten Änderungen im Korruptionsstrafrecht wurden recht positiv aufgenommen.

Wermutstropfen war für die SprecherInnen aller Fraktionen, dass es noch immer nicht gelungen ist, alle Planstellen der Staatsanwaltschaft zu besetzen, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Korruptionsstrafrecht hat sich bewährt

Die Änderungen im Korruptionsstrafrecht betreffen vor allem die Ausdehnung der inländischen Gerichtsbarkeit, die Erweiterung der Amtsträgerbegriffs auf Abgeordnete, aber auch auf Organe und MitarbeiterInnen öffentlicher Unternehmen sowie Nachschärfungen beim Delikt der Geschenkannahme und beim sogenannten „Anfütterungstatbestand“.

Das Justizministerium kam in seinem Bericht zu dem Schluss, dass sich die Neuerungen in der Praxis bewährt haben, was sich auch durch eine Zunahme der Anzahl von Fällen und gerichtlichen Erledigungen manifestiere. Auch Abgeordnete und Ex-Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) stellte fest: „Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat sich als Erfolgsmodell erwiesen.“

Albert Steinhauser (Grüne) und Nikolaus Scherak (Neos) drängten allerdings auf einen Vollausbau der WKStA im Sinne der Besetzung sämtlicher Planstellen. Auch Justizminister Wolfgang Brandstetter würdigte die Arbeit der WKStA und meinte, man sei auf dem richtigen Weg, es brauche aber noch Verbesserungen und Anpassungen. Er werde jedenfalls alles unterstützen, was eine Besetzung der Planstellen erleichtert.

Auf weitgehend positives Echo stieß auch die so genannte Whistleblower-Hotline. Diese habe sich als Instrument der Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft bewährt, stellten Karl und Steinhauser übereinstimmend fest. Befürchtungen, die Plattform könne zu „Vernaderungen“ missbraucht werden, haben sich nicht bestätigt, unterstrich der Justizsprecher der Grünen.

SPÖ-Abgeordneter Peter Wittmann äußerte hingegen Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Hotline, die er vor allem mit dem Umstand begründete, dass 3.328 Anzeigen von Whistleblowern bloß neuen Verurteilungen gegenüber stehen. Der Justizminister konnte diese Einschätzung nicht teilen und betonte, die Anzeigen würden nur bei einem entsprechenden Anfangsverdacht zu einem Verfahren führen. Dadurch sei es schon frühzeitig möglich, die Spreu vom Weizen zu trennen. 38% der Fälle seien jedenfalls mangels eines solchen Anfangsverdachts eingestellt worden.

Vorratsdatenspeicherung bei schwerster Kriminalität?

Ein gutes Zeugnis stellt das Ressort auch Sicherheitsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten beim Umgang mit den besonderen Ermittlungsmaßnahmen aus. Von den erweiterten Befugnissen zur Kriminalitätsbekämpfung sei in maßvoller und der Verhältnismäßigkeit entsprechender Weise Gebrauch gemacht worden, heißt es in den beiden Erfahrungsberichten für die Jahre 2013 und 2014.

Aus der geringen Zahl der Anwendungsfälle dürfe aber nicht der Schluss gezogen werden, dass die Formen der optischen und akustischen Überwachung nicht notwendig wären. Vielmehr haben sich die neuen Maßnahmen als effizientes und notwendiges Instrumentarium zur Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität erwiesen, heißt es weiter.

Was die mittlerweile aufgehobene Vorratsdatenspeicherung betrifft, gab Justizminister Brandstetter zu bedenken, die alte Regelung sei zu weit gegangen. Es würde aber Sinn machen, „etwas wie eine Vorratsdatenspeicherung“ zu haben – dies aber mit der Einschränkung auf Fälle schwerster Kriminalität. Aktuelle Pläne in dieser Richtung gebe es nicht, zunächst sei jedenfalls die Entscheidung des EuGH abzuwarten, betonte der Ressortchef, der im Übrigen für ein Vorgehen im europäischen Kontext plädierte.

Bei Maßnahmen und Gesetzen im Bereich der Sicherheit will Brandstetter einen Weg der vernünftigen Mitte gehen, der an den praktischen Notwendigkeiten orientiert ist und gleichzeitig auf die Grund- und Freiheitsrechte Bedacht nimmt. Der Minister reagierte damit auf einen Appell von Steinhauser und Scherak, sich in der Sicherheitsdebatte als „mäßigendes Gegengewicht zu anderen Regierungskollegen“ zu positionieren.

Die drei Berichte wurden von den Abgeordneten einstimmig zur Kenntnis genommen und gelten damit als enderledigt.

Link: Parlament

 

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