Oslo. Irena Gogl-Hassanin, Anwältin bei fwp, war Mitorganisatorin des AIJA Seminars in Norwegen zum Thema Luftfahrt.
Beim diesjährigen gemeinsamen Seminar der Transport und Banking & Finance Kommissionen der internationalen Junganwälteorganisation AIJA (franz. association internationales des jeunes advocats) war fwp Rechtsanwältin Irena Gogl-Hassanin als Mitorganisatorin und Vortragende zum Thema „Property and Insolvency Law Issues in Aviation Finance Transactions in Austria“ vertreten, so die Kanzlei fwp weiter.
Organisation und Ziele
Die international tätige Junganwälteorganisation AIJA hat es sich zum Ziel gesetzt durch weltweite Meetings, Seminare und themenspezifische Kurse, professionelle Kooperationen und internationale Netzwerke aufzubauen. Zur Zielgruppe zählen Anwältinnen und Anwälte sowie Counsels im Alter von 45 Jahren und darunter.
Gogl-Hassanin hat bei der AIJA die Schwerpunkte auf der Betreuung von M&A Transaktionen und Flugzeugfinanzierungen. Beim gemeinsamen Seminar der Transport und Banking & Finance Kommissionen in Oslo mit dem Titel „Into the Bright Blue Yonder – Current Challenges in Ship and Aviation Financing“ referierte Gogl-Hassanin zum Thema „Property and Insolvency Law Issues in Aviation Finance Transactions in Austria“.
Gogl-Hassanin: „Österreich ist ein kleiner, aber nicht gänzlich unbedeutender Markt im Bereich der Business Aviation. Der Erwerb eines Luftfahrzeugs wird typischerweise entweder durch Eigentum bei einer Leasingfinanzierung oder durch ein Pfandrecht bei einer Kreditfinanzierung zugunsten des Finanzierers besichert. Werden Luftfahrzeuge in Österreich registriert, sind auch die sachenrechtlichen Fragen der Besicherung einer Finanzierung nach österreichischem Recht zu beurteilen.“
Da Österreich kein Registerpfand bei Luftfahrzeugen kenne und auch die Cape Town Convention zur internationalen Registrierung von Pfandrechten an mobilen Assets nicht ratifiziert habe, sind bei Finanzierungen von in Österreich registrierten Luftfahrzeugen einige Besonderheiten des österreichischen Sachenrechts zu beachten, so Gogl-Hassanin.
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